Soweit ich jetzt gelesen habe, ist es NICHT strafbar, wenn man die Filme nicht speichert. Die Betreiber von kino.to stehen hier schließlich nicht zur Debatte, die sitzen ja im Ausland. Für deutsche User gilt, dass das streamen legal ist. Im Urheberrecht wird lediglich die Verfielfältigung unter Strafe gestellt. Das Streamen ist aber genau das nicht, sofern die Daten nicht als Kopie gespeichert werden.
vgl. S. 131 ff.im Skript von Prof. Hoeren http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2009.p...
siehe zudem § 44a UrhG
Soweit ich jetzt gelesen habe, ist es NICHT strafbar, wenn man die Filme nicht speichert. Die Betreiber von kino.to stehen hier schließlich nicht zur Debatte, die sitzen ja im Ausland. Für deutsche User gilt, dass das streamen legal ist. Im Urheberrecht wird lediglich die Verfielfältigung unter Strafe gestellt. Das Streamen ist aber genau das nicht, sofern die Daten nicht als Kopie gespeichert werden.
vgl. S. 131 ff.im Skript von Prof. Hoeren http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2009.p...
siehe zudem § 44a UrhG