Antworten auf Fragen von f4bux
beantwortet von
oldpaed am 22. April 2008 18:17
- Klassenarbeiten werden in der Regel während der unterrichtsgebundenen Zeit geschrieben; von einem solchen Fall (am Samstag oder Sonntag nacharbeiten) habe ich bislang noch nie gehört (außerdem werden Überstunden geleistet; wie werden diese bezahlt?); ich gehe davon aus, dass diese Maßnahme mit der Schulleitung, der oberen Schulaufsichtsbehörde und den Erziehungberechtigten abgesprochen wurde, ansonsten halte ich dies für unzulässig. Da müssten schon extreme Sonderbedingungen vorhanden sein. In diesem Fall würde ich mich an die nächsthöhere Schulaufsichtsbehörde wenden und mir durch Auskunft Klarheit verschaffen.
- Die sog. "Nacharbeit unter Aufsicht" ist als pädagogische Maßnahme grundsätzlich zulässig; die Erziehungsberechtigten sind vorab über die Maßnahme zu informieren. Das gilt i.d.R. für einzelne Schülerinnen oder Schüler/Schülergruppen. Durch diese Maßnahme wird die Unterrichtszeit verlängert.
- Kollektivmaßnahmen gegenüber Schüler(inne)n im Klassenverband sind unzulässig.
Ich vermute, dass die Punkte 2 und 3 zum festen Bestandteil der Schulgesetze der Länder gehören; bei meiner Antwort zu 1. bin ich mir nur f a s t sicher.
beantwortet von
bengi912 am 21. April 2008 20:48
googel mal nach der für dein bundesland zuständigen BASS, das ist die gesetzliche grundlage für sämtliche schulstatuten. da kannst du dann lecker schmökern, bis du die richtigen paragraphen gefunden hast.
lg
beantwortet von
bitmap am 21. April 2008 19:18
Schulrecht ist Landesrecht. Da kann man also nichts pauschales antworten. Besser wäre es bei www.recht.de -> Foren -> Schulrecht zu fragen