Ja, selbstverständlich ist es eine strafbare Handlung, wenn man zu Nicht-Öffnungszeiten in ein Schwimmbad einsteigt um dort zu schwimmen oder anderen Unfug anzustellen.
Stell Dir vor, Du hast in Deinem Haus einen Pool und nachts kommen die Kids aus der Stadt, steigen bei den Fenstern ein (sollen ja bei großer Hitze manchmal offen sein) und planschen in Deinem Pool herum. Wäre das in Deinem Sinne? Sicher nicht!
Der Unterschied liegt also nur im Medium, das zu überwinden ist. Beim Haus ist es eine Mauer, eine Tür oder ein Fenster, beim Schwimmbad ist es ein Zaun oder ein natürlicher Bewuchs. Die Tat jedoch bleit die Selbe: Einbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, je nachdem, wie weit die Einbrecher gehen.
Warum muss es denn ausgerechnet ein Schwimmbad sein?
Wir gehen regelmäßig Nachtschwimmen. Allerdings in einem nahe liegenden Fluss oder See. Das stört niemanden und wir machen nichts illegales. Damit sind alle glücklich! Seid Ihr auf so eine Idee wirklich noch nicht gekommen?
Übrigens: Leere Bier- oder Weinflaschen nimmt man danach wieder mit, weil diese i.d. Regel kaputt gehen und sich jemand daran (sogar tödlich) verletzen kann. Genau so nimmt man auch seinen restlichen Müll wieder mit und entsorgt ihn zu Hause selbst.