Da ich nicht genau weiß, welchen Soundtrack Du meinst, habe ich diesen ausgewählt.Bei You Tube mußt Du selber sehen, welchen Du meinst. Wenn Du ihn gefunden hast, kannst Du ihn Dir so herunterladen.
Das Lied bei Youtubesuchen, dann makiere die URL Nr. und gib sie bei share-tube.de ein. Der Rest ist einfach. Speichern kann etwas dauern, wird aber angezeigt. Du must .mp3 nur Ton anklicken und die Bitrate einstellen. Dann rechts Klick auf Download, Speicherort auswählen.
Zum 2. Titel gibt es kein Video.
LG murkeltimo
frag doch mal die musiker, ob sie die ihre arbeit schenken möchten.
Lies dir die AGB des Vertrages durch.Wenn das Schlafzimmer für dich beim Hersteller bestellt wurde,ist ein Schadenersatz von 25 % üblich.Etwas anderes ist es,wenn es sich um Lagerbestand des Händlers handelt.Dann verzichtet der Händler in der Regel auf eine Schadenersatz-Zahlung. Es steht dem Käufer frei,nachzuweisen,dass dem Händler ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
Wenn ein Kauf in einem Geschäft getätigt wurde, ist ein Rücktritt nicht möglich, da es nichts mit dem Fernabgesetzt zu tun hat. Ein Rücktrittsrecht muss vereinbart worden sein und im Vertrag stehen. Bei einem Haustürgeschäft wäre es möglich gewesen. Das Mögelhaus könnte Schadensersatz verlangen und da würde ich mal den Vertrag anschauen, was allgemein in den AGB`s steht.
ich denke schon: also in den meisten geschäften hat man ein 14 tägiges rückgaberecht. kannst da auch beruhigt anrufen und sagen das du vom kauf zurücktreten willst.
lenzing42 am 15. August 2009 13:48 Einfach falsch.Nicht wenn die Ware extra für den Käufer bestellt wird.
Die Bestellung wird erst nach 14 Tagen Rechtskräftig. 14 Tage hat man ein Rückgaberecht. Der Vertragsrücktritt dürfte kein Proplem darstellen und die 25 % sind Angstmache.
mainstream am 15. August 2009 13:41 genau so seh ich das auch
Nur wenn es Fernabsatz war, nicht aber wenn sie es direkt im Möbelhaus bestellt hat.
lenzing42 am 15. August 2009 13:46 Der User MrBurnsHB hat recht.
domchef am 15. August 2009 13:48 da hat mrburns vollkommen recht.
@kellerassel: aus dem SV geht nicht hervor ob die bestellung im möbelhaus, per internet oder telefonisch erfolgt, oder der verkauf an der haustür stattgefunden hat.
wurde die bestellung im möbelhaus gemacht, dann gilt pacta sunt servanda = verträge sind bindend.
Vertrag ist Vertrag, da kommste nich anders raus.
vielleicht mal die geschäftsbedingungen auf der rückseite lesen