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Antworten auf Fragen von elysa2

kann man eintragungen in das führungszeugnis selbst löschen lassen

beantwortet von jennylie73 am 19. Oktober 2009 11:46
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ja ganz genau das sehe ich auch so jeder hatt eine chance verdient im leben noch mal ganz von vorne anzufangen ...auser die mörder oder kinderschändler..

gruss j.l



verschuldung

beantwortet von gufrae am 12. September 2009 14:44
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Hier ist immer die Rede von kostenlos. Wenn man einmal in der Insolvenz ist, gilt nicht nur Gutverhalten, sondern auch, daß man den Verwalter des Ganzen (i.d.R. Rechtsanwalt) bzw. die Gerichtskosten am Ende bezahlt. Das ist auch nicht eben wenig für jemand, der nichts hat - nur so nebenbei.



verschuldung

beantwortet von tomsong am 12. September 2009 14:10
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Grundsätzlich kannst Du Privatinsolvenz beantragen. Hast aber u.U. bei der Schuldnerberatung lange Wartezeiten. Rechtsanwalt wäre auch eine Möglichkeit. Und die Frage stellt sich in dem Zusammenhang, ob strafrechtlich relevante Sachen eventuell vorliegen, Betrug usw. wenn nicht, dann ab und raus aus den Schulden und in die Privatinsolvenz.



verschuldung

beantwortet von joerg1611 am 12. September 2009 14:06
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Klar kannst Du Verbraucherinsolvenz anmelden. Adressen auch von kostenlosen Schuldnerberatungen gibts im Net oder im Tel. Buch.



verschuldung

beantwortet von curafe am 12. September 2009 14:06
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ja,infos bekommst bei der schuldnerberatung, landratsamt, gericht



verschuldung

beantwortet von lalaranch am 12. September 2009 14:05
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Du sagst uns nicht den ganzen Hintergrund, einen Antrag stellen solltest du auf alle Fälle, die Aussichten sehen nach deiner knappen Schilderung aber negativ aus.

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 12. September 2009 14:09

na sie hat schulden -auch finanzamt und rentenstelle ,hat sich mit hartz IV durchgeschlagen --hatte jetzt lange ruhe gehabt und bekommt nun wiederholt aufforderung zu abgabe EV -- jetzt will sie das alles richten -denkt aber es hat keinen sinn ,weil ja titel lt. gesetz 30 jahre ihre gültigkeit haben

Kommentar von tomsong am 12. September 2009 14:18

Es wäre aber vorab zu klären, wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten sind, ob eine Privatinsolvenz Sinn macht und ob eine außergerichtliche Regelung angestrebt werden kann.



verschuldung

beantwortet von KBB0815 am 12. September 2009 14:05
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gilt 7 Jahre, kann man, geh dringend zur Schuldnerberatung. Ist kostenlos und hilft.



verschuldung

beantwortet von densin53 am 12. September 2009 14:04
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Sicher kann man das machen und gerade dann.



rückwirkend rechnung stellen

beantwortet von mig112 am 31. August 2009 10:04
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Rückwirkende Erhöhungen ohne Absprache sind (natürlich) unwirksam!



rückwirkend rechnung stellen

beantwortet von Loki666 am 31. August 2009 09:56
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wenn nicht ausgemacht war wann genau bezahlt wird und das zufällig jetzt war ist alles was 2006 fällig gewesen wäre am 31.12.2008 verjährt. der rest... frag am besten nen anwalt...

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 31. August 2009 10:01

danke ;)

Kommentar von mig112 am 31. August 2009 10:03

Ich meine, die Verjährungsfrist betrüge 3 Jahre, also verjährt die 2006er Forderung frühestens Ende diesen Jahres!!

Rückwirkende Erhöhungen ohne Absprache sind allerdings (natürlich) unwirksam!



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