ja ganz genau das sehe ich auch so jeder hatt eine chance verdient im leben noch mal ganz von vorne anzufangen ...auser die mörder oder kinderschändler..
gruss j.l
Hier ist immer die Rede von kostenlos. Wenn man einmal in der Insolvenz ist, gilt nicht nur Gutverhalten, sondern auch, daß man den Verwalter des Ganzen (i.d.R. Rechtsanwalt) bzw. die Gerichtskosten am Ende bezahlt. Das ist auch nicht eben wenig für jemand, der nichts hat - nur so nebenbei.
Grundsätzlich kannst Du Privatinsolvenz beantragen. Hast aber u.U. bei der Schuldnerberatung lange Wartezeiten. Rechtsanwalt wäre auch eine Möglichkeit. Und die Frage stellt sich in dem Zusammenhang, ob strafrechtlich relevante Sachen eventuell vorliegen, Betrug usw. wenn nicht, dann ab und raus aus den Schulden und in die Privatinsolvenz.
Klar kannst Du Verbraucherinsolvenz anmelden. Adressen auch von kostenlosen Schuldnerberatungen gibts im Net oder im Tel. Buch.
ja,infos bekommst bei der schuldnerberatung, landratsamt, gericht
Du sagst uns nicht den ganzen Hintergrund, einen Antrag stellen solltest du auf alle Fälle, die Aussichten sehen nach deiner knappen Schilderung aber negativ aus.
elysa2 am 12. September 2009 14:09 na sie hat schulden -auch finanzamt und rentenstelle ,hat sich mit hartz IV durchgeschlagen --hatte jetzt lange ruhe gehabt und bekommt nun wiederholt aufforderung zu abgabe EV -- jetzt will sie das alles richten -denkt aber es hat keinen sinn ,weil ja titel lt. gesetz 30 jahre ihre gültigkeit haben
Es wäre aber vorab zu klären, wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten sind, ob eine Privatinsolvenz Sinn macht und ob eine außergerichtliche Regelung angestrebt werden kann.
gilt 7 Jahre, kann man, geh dringend zur Schuldnerberatung. Ist kostenlos und hilft.
Rückwirkende Erhöhungen ohne Absprache sind (natürlich) unwirksam!
wenn nicht ausgemacht war wann genau bezahlt wird und das zufällig jetzt war ist alles was 2006 fällig gewesen wäre am 31.12.2008 verjährt. der rest... frag am besten nen anwalt...