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Der lange LAN des Gesetzes (Amtsanmaßung mit Netzwerknamen)

anonym
beantwortet von eliteDJ am 9. Mai 2009 00:25
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Hilfreichste Antwort

Ein verstoß gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) besteht nicht. Jedoch könnte es ein Mißbrauch von Titeln, gemäß §132a Absatz 1 Nr. 1 StGB, sein.

Kommentar von 81a3d24978d392672b3b37758c5c8b53smallBuchfink am 9. Mai 2009 00:33

Vielen Dank für eine Antwort mit Hand und Fuß.



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