was ich vor 2 jahren bestellt habe weiss ich auch nicht mehr so genau, jedoch würde ich mich bei der bank informieren ob es einen beleg/überweisung an bestimmte konten über einen betrag x gibt. wenn nicht, dann würde ich mich mit dem internetanbieter der apotheke in verbindung setzen.
offene Forderungen verjähren erst nach 3 Jahren und das wäre in dem Falle erst 2009 , also genügend Zeit noch zu prüfen
Muss die Apotheke dir nicht beweisen, dass du da etwas bestellt hast und was? Die sind in der Beweislast, solange würde ich nicht bezahlen. Auf jeden Fall noch mal Kontakt aufnehmen und die Unterlagen verlangen, sonst keine Bezahlung! Da könnte doch jeder kommen!
Wenn du was bestellt haben solltest, müsstest du doch eine Bestätigung bekommen haben.
Alles über Verjährungen ist hier zu finden.
Rein theoretisch musst du zahlen. Frage doch einmal nach ob du eine Kopie der Rechnung haben kannst. Wenn sie nichts mehr haben würde ich nicht bezahlen!
Erstmal soll man Dir eine Rechnungsdurchschrift zukommen lassen damit Du überprüfen kannst ob diese Rechnung gerechtfertigt ist und dann sieht man mal weiter.....
wenn du hoffst, dass die rechnung verjährt ist, liegst du falsch. suche die alten kontoauszüge und vielleicht hast du die tatsächlich bereits überwiesen
Zander1961 am 13. Mai 2008 12:52 sie hat doch schon geprüft gertrude ;)
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 13. Mai 2008 12:56 ohne gemein zu klingen....das ist pech
Na wenn Du keinen Auftrag erteilt hast, natürlich nicht. Um weiteren Mahnungen vorzubeugen, empfehle ich sofort Kontakt mit der Internetapotheke aufzunehmen.
Mami32 am 13. Mai 2008 12:47 Dürfte schwer werden zu beweisen keine medikamente bestellt wurden
Marieke2712 am 13. Mai 2008 12:56 I.d.R. werden Medikamentensendungen per Paket verschickt und dann gilt der Paketbeleg als Nachweis oder eben auch nicht.
Habe ich gemacht, darauf hin hat man mir eine Rechnung mit Datum vom 13.05.2008 zugesendet, habe jetzt due dazugehörige Bestellung angefordert
Jede Krankenkasse hat eigene Regeln. Nach dem Sinn sollte man da nie fragen. Aber ich sehe da auch kein Risiko drin. Wenn es Bedingung ist, würde ich es unterschreiben.
Soweit ich weiß bekommt der Kostenträger ggf. die Krankenkasse einen Entlassungsbericht. Der Befundbericht wird an den Hausarzt geschickt.