
narren sterben von mario puzo. der anfang allein ist schon sehr genial geschrieben!!

du schließt den kaufvertrag in dem du den artikel ersteigerst, und nicht wenn du die kaufabwicklung abschließt. du musst erst überweisen u dann wenn der verkäufer das geld hat, verschickt er ihn auch an dich. entweder findest du die kontodaten in "einzelheiten zum einkauf" oder in der mail die er dir geschickt hat.

versuche soviel wie möglich am tage,vor oder nachmittags, zu schaffen.wegen der mittagsruhe :-) wenn die nervigen nachbarn wieder klingeln,mach halt net auf!

sehen:erblicke/erblickte sagen:sprach(zu mir)etc

solange du kein beschäfigungsverbot vom arzt hast,kannst du natürlich woanders eine andere tätigkeit ausüben.
âber doch nicht, solange sie noch beim alten arbeitgeber angestellt ist...

widerspruch kannst du bis zu 4 wochen nach bescheid einlegen.

das heißt nur,das der verkäufer wohl mehrere von den artikeln hat. das hat mit dir nichts zu tun.. evtl ein händler?
blomp am 11. November 2009 14:30 ja, ist ein Händler.
PeterTheodor am 11. November 2009 14:30 Genau so ist es.

wenn er es so nicht sehen kann (karies etc) welcher zahn betroffen ist, macht er ein röntgen bild

ruf da an.die 24 std bestellung kostet doch auch extra,oder?!net dass sie dir den extra betrag noch in rechnung stellen..für etwas,was nicht stattgefunden hat