tja - ich habe mir abgewöhnt zu urteilen was sein kann und was nicht.
Guck dir die Abrechnung an und frage evt. jemanden realen ob das sein kann oder nicht.
Wird denn nur Heizung abgerechnet oder ist evt. auch Wasser (kalt und/oder warm) mit dabei. Oft werden beide (Heizung und Wasser) über die Heizkostenabrechnung belastet.
Ich muss leider oft mit Mietern sprechen, die nicht in der Lage sind dies zu erkennen. Diese sagen oft, das ist alles falsch und übersehen, dass in der Heizkostenabr. auch 40 oder 50% Wasserkosten abgerechnet werden. Und übersehen, dass sie viel Wasser verbrauchen.
Feenwinkel hat schon gut geantwortet, von mir noch dazu Folgendes: Nach meiner Feststellung zaubern Vermieter Brennstoffkosten außerhalb des Abrechnungszeitraumes gerne mit in die Abrechnung. Prüfe also bitte auch diesen Gesichtspunkt. Wenn möglich nimm Einsicht in die Originalrechnungsbelege beim Vermieter. Achte auch darauf, dass die Splittung Grundkosten (nach Wohnfläche) und Verbrauchskosten (lt. Ablesung HKV bzw. WMZ) entsprechend des im Mietvertrag vereinbarten Schlüssels erfolgt ist.
Beauftragen Sie jemanden die Betriebskostenabrechnung aufmerksam zu prüfen.
Aus unserer Praxis wissen wir, 7 - 8 von 10 Betriebskostenabrechnungen sind regelmäßig falsch.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
PS. Unsere Beiträge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
ja - alle Vermieter sind Schweine.
Ich liebe sugestionen
Für 30 qm dürften die Heizkosten für das gesamte Jahr keine 600 Euro betragen. Ist da Warmwasser dabei? Wie sieht es bei den Nachbarn aus? Vergleiche die Werte, besonders die der Ablesung. Stimmen die oder wurden da welche verwechselt? Und geh dann mit der Abrechnung zum Mieterschutzbund.
Was hast du denn für das Jahr bereits vorausgezahlt?
Erkundige dich auf jeden Fall beim Mieterschutzbund. Die helfen gerne und kompetent, wenn du ihnen alle Einzelheiten darlegst. http://www.mieterschutzbund.de/
Tierleichen muss man einfrieren sonst verfaulen sie, ist wie beim Menschen :)ausser es handelt sich um Gammelfleisch, dann hilft auch nicht mehr einfrieren grins
das volle Packet:
wim50 am 26. November 2009 18:20 dummes Zeug
derapo am 26. November 2009 18:38 Youtube Videos runterladen ist ilegal
Whitefall am 26. November 2009 18:56 Nein, das Runterladen von Youtube-Videos zur privaten Nutzung ist in Deutschland legal.
derapo am 26. November 2009 21:09 Nein ist es nicht
Whitefall am 27. November 2009 00:03 Doch ist es. Die Beim Runterladen stattfindende Vervielfältigung ist eine legale Privatkopie nach § 53 UrhG, Absatz 1.
Problemetisch ist noch, dass in den AGB von Youtube steht, dass man die Videos nicht runterladen darf (abgesehen vom vorgesehenen Amschauen-Runterladen), allerdings muss man den AGB ja nicht zustimmen, wenn man sich gar nicht bei Youtube anmeldet. Und unabhängig davon kann Youtube-Videos auch AGB-konform runterladen, indem man sie einfach normal anguckt und dann aus dem Browsercache holt.
fritzy03 am 27. November 2009 11:52 Youtube hat mit den vier grössten Musik-Rechte-Inhabern der Welt, darunter SONY-Music, Milliarden-hohe Verträge abgeschlossen, um Deine angeprangerte Rechte-Verletzung auszugleichen!
Auch der Vertrieb von mehreren verschiedenen Youtube-Downloadern und Youtube-MP3 Convertern ist VÖLLIG LEGAL - auch in Deutschland!
Die Musik-Freaks, vor allem primitive Musiker selbst, schiel(t)en einfach nur nach mehr Geld! Die denken einfach, wenn jede Weitergabe ihrer Werke unterbleibt, prasselt das Geld automatisch vom Himmel und MusikFans in aller Welt kaufen tonnenweise ihre Sounds - das ist ein Irrtum gewesen und war dumm ...
derapo am 28. November 2009 09:42 Viele Videos sind ohne rechte illegal upgeloadet . Das downladen (Videos) ist nicht legal .
Es aufzunehmen (tonspur) ist legal .
Whitefall am 28. November 2009 10:10 Das stimmt so nicht.
Erstens macht es aus rechtlicher Sicht keinen Unterschied, ob man die Videos runterlädt oder die Tonspur aufnimmt; beides ist eine Vervielfältigung (das reine Anschauen genaugenommen auch schon, denn auch dabei wird ja im Hintergrund runtergeladen). Einen Unterscheid gäbe es nur, wenn ein Kopierschutz im Spiel wäre, der beim Runterladen illegal umgangen werden müsste, aber beim analogen Aufnehmen ohnehin nicht wirkt (das "analoge Loch"), so dass eine Aufnahme die einzige legale Möglichkeit zum Erstellen einer Privatkopie wäre. Aber das ist bei Youtube nicht relevant, weil es da keinen Kopierschutz oder DRM gibt.
Zweitens ist das Runterladen von Youtube-Videos eben doch legal, und zwar selbst dann, wenn die Videos rechtswidrig geuploadet worden sind. Der Download ist nämlich nach deutschem Urheberrecht nicht allein dann schon illegal, wenn die Quelle rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist. Und gerade diese Offensichtlichkeit ist bei Youtube eindeutig nicht gegeben, eben weil es Verträge zwischen Youtube und Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften gibt, und Youtube nicht erlaubte videos schnell löscht und per Content ID sperrt. Somit muss der Benutzer nicht davon ausgehen, dass ein bestimmtes Video dort rechtswidrig ist.
derapo am 28. November 2009 17:05 Wenn das downloaden legal wäre hätte Youtube schon längst ein Tool dafür eingebaut
Whitefall am 28. November 2009 17:14 Youtube möchte ja nicht, dass man die Videos runterlädt, man soll sie ja bei Youtube gucken und ihnen dadurch Werbeeinnahmen bescheren.
Trotzdem ist das Runterladen nicht illegal.
derapo am 28. November 2009 21:01 Aber bei den Downloader filsh.net 2video.de u.s.w. ( bei allen ) Aktzeptiert man die AGB´s und darin steht geschrieben das man die Youtube AGB´s aktzeptieren muss
Whitefall am 28. November 2009 21:51 Wo steht denn dass man die AGB von Youtube akzeptieren muss?
derapo am 29. November 2009 07:35 Nutzungsbedingungen, 6.1.K: Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
Whitefall am 29. November 2009 10:11 Das sind doch die Youtube-Nutzungsbedingungen! Wie gesagt, melde dich einfach nicht bei Youtube an, dann werden dir diese Nutzungsbedingungen niemals gezeigt, und du wirst niemals aufgefordert, ihnen zuzustimmen.
derapo am 29. November 2009 14:13 Aber das downladen von musikviedeos u.s.w. kan ja nicht legal sein
Whitefall am 29. November 2009 14:31 Ist es aber. Genauso wie es legal ist Musikvideos im Fernsehen mit einem Videorecorder aufzunehmen (gibt es eigentlich noch Fernsehsender, die die zeigen?)
Es ist mehr legal, als viele Leute glauben. Lediglich die Contentmafia versucht uns seit Jahrzehnten einzureden, dass alles, bei der man ihr nichts abkauft, illegal wäre.
derapo am 29. November 2009 17:40 Es aufzunehmen ist sowiso legal aber das ist ja downloaden
Whitefall am 29. November 2009 18:33 Etwas aus dem Fernsehen aufzunehmen und etwas runterzuladen und auf der Festplatte zu speichern ist rechtlich dasselbe. Beides ist eine Privatkopie nach §53 UrhG, Absatz 1. Es ist ja nur eine andere Übertragungstechnologie und ein anderes Speichermedium, es gibt also keinen grundsätzlichen unterschied.