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Antworten auf Fragen von dulli18

Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von ungererbad am 21. Oktober 2007 19:23
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Der Fahrzeugbrief hat zwei Funktionen: er beurkundet, dass für das KfZ eine Betriebserlaubnis besteht. Und der Inhaber hat mit ihm einen Nachweis, dass er über das KfZ verfügen darf. Sonst nix. Wer namentlich drin erwähnt ist ist unerheblich. Siehe StVZO §23 Absatz 1 S. 3 und §27 Absatz 3.



Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von Schiebedach am 21. Oktober 2007 19:06
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Wenn Ihr keinen Ehevertrag geschlossen hattet, gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff BGB). Das Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde, bleibt Eigentum des jeweiligen Ehegatten. Auch das, was in der Ehe (von einem) erworben wurde, bleibt dessen Eigentum. Der Zugewinn, der während der Ehe (auch nur von einem) erworben wurde, wird erst ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet -z.B. bei Scheidung oder Tod- (§§ 1361 II ; 1371 BGB). Wer ein altes Auto in die Ehe eingebracht hat, das z.B. untergegangen oder verkauft und durch ein neues Auto ersetzt wurde, wird Eigentümer des neuen KFZ und braucht bei Scheidung dieses Vermögen nicht auszugleichen, auch wenn der andere Ehegatte das bezahlt haben sollte, da es als Ersatz für eingebrachtes Gut gesehen wird.



Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von manni1937 am 21. Oktober 2007 18:31
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Natürlich ist es nicht üblich nach einem Autokauf beide Ehepartner in den Fahrzeugbrief eintragen zu lassen.Aber meist erfolgt die Bezahlung auch von einem gemeinsamen Konto. Wie willst Du denn jetzt beweisen, daß Du mit der Eigentumsübertragung an Deine Frau nicht einverstanden warst.?Ich denke , Deine Exfrau hat die besseren Karten.



Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von Samml am 21. Oktober 2007 17:49
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Herrlich/jbinfo, ihr seid wohl noch nie geschieden worden.Wünsch ich Euch auch nicht!!!



Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von HerrLich am 21. Oktober 2007 17:34
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Wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, das ist nicht wichtig.

Kaufvertrag entscheidet über den Eigentümer. Und was Dein Eigentum ist, kannst Du auch in Besitz nehmen. Eigentum und Besitz ist ein großer Unterschied. Der Fahrzeugschein spielt gar keine Rolle.

Es ist Dein Auto, wenn Du den Kauf und die Übergabe nachweisen kannst.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 22. Oktober 2007 19:34

dazu wäre dann der brief mit dem namen des käufers hilfreich...



Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von Samml am 21. Oktober 2007 17:27
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Der im Fahrzeugschein Eingetragene gilt als der Besitzer und hat die besseren Karten. Wenn Deine Ex drinnen steht und ihr keine Einigung über den Besitzstand gemacht habt, hast Du keine Aussicht auf Herausgabe.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 21. Oktober 2007 19:48

Was für ein Unsinn! Der im Fahrzeugschein Eingetragene ist Halter, nicht Besitzer. Besitzer ist, wer die Autoschlüssel hat und weiß, wo das Auto steht. Gefragt war weder nach dem Halter noch nach dem Besitzer, sondern nach dem Eigentümer, und der geht aus dem Kaufvertrag hervor.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 26. Oktober 2007 21:00

Muss ich beanstanden, der Eigentümer steht im KfZ-Brief und der ist geltend, wer den Besitzt hat die besten Karten. Oft die Bank.(Bei Finanzierungen)



Stellung des Fahrzeugbriefs

beantwortet von jbinfo am 21. Oktober 2007 17:25
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Wenn der Kaufvertrag auf Deinen Namen läuft und Du auch nachweisen kannst, dass Du das Fahrzeug bezahlt hast, ist es Dein Eigentum. Egal welcher Name im Brief steht.



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