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Antworten von Kai aus Berlin

popular questions

Eine sehr komplizierte Frage,ich hoffe ihr versteht es ;-)

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 6. Oktober 2008 20:31
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Rechtlich gesehen gehört es jetzt allein Deiner Mutter. Sie kann jetzt damit machen was sie will. Sie kann es verkaufen oder in kleine Stücke hacken. Wenn Deine Mutter verstirbt, steht Dir Dein Erbteil zu. Wenn Du allein erbberechtigt bist, dann gehört es Dir dann komplett.


Was tun bei Kredit "Überbelastung"?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 6. Oktober 2008 20:26
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Das kann man auf die Entfernung kaum sagen. Zuerst würde ich den Iststand auswerten, mit Haushaltsbuch die Einnahmen und Ausgaben kontollieren, um die Geldfresser zu entlarven. Beim Einkauf kann man viel sparen, es gibt oft auch ein großes Sparpotential bei Strom- und Heizung. Man kann sich beim Stromversorger und Verbraucherzentrale diesbezüglich informieren. Wenn das alles nicht genpgt, sollte man es vielleicht bei einer Schuldenberatung versuchen. Aber vorsicht, da gibts vielel schwarze Schafe!


Türstehergewalt. Wie kann man sich wehren?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 6. Oktober 2008 13:54
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Bei der Polizei Anzeige erstatten wegen Körperverletzung. Ggf. Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz vor Gericht einklagen.


Muss ich Geld an verwandte zurückzahlen?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 6. Oktober 2008 12:41
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Wenn es Dir Deine Oma ohne Darlehensvertrag gegeben hat, gibt es auch keinen Beleg darüber, dass sie es zurückhaben wollte. Wenn es sich nicht gerade um "höhere" Summen handelt, die üblicherweise schriftlich als Schenkung fixiert werden, musst Du es nicht zurückzahlen.


Rauchverbot ist diskriminierend; Wieso gibt es keine Lobby die dagegen ist? Wo sind die Leute, die

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 5. Oktober 2008 15:38
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Du hast da etwas missverstanden. Es gibt Zigaretten zu kaufen und man darf sie auch rauchen. Das Verbot erstreckt sich nur auf die öffentlichen Bereiche, wo Raucher bei Ausübung ihrer Sucht nichtrauchende Menschen stören oder sogar gesundheitlich beeinträchtigen könnten.
Alle Unklarheiten beseitigt!?





Warum will sie nicht mit ihm schlafen?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 5. Oktober 2008 15:01
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Wenn man in einer Beziehung nach 1,5 Jahren nicht wenigstens über alles reden kann, was beide betrifft, dann sehe ich die Beziehung in Gefahr.


Welches Damen / Herren Parfüm findet ihr am schönsten?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 4. Oktober 2008 23:39
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Fahrenheit von Dior.


Rücktritt vom Mietvertrag seitens des Vermieters

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 4. Oktober 2008 22:35
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Entweder der Vermieter erfüllt seinen Vertrag oder er wird schadenersatzpflichtig (falls ihr nicht enziehen könnt und eine andere Bleibe suchen müsst) für alle Kosten, die mit dem bevorstehenden Umzug und eventuellen Übergangslösungen (z.B. Hausrat einlagern, Hotelkosten). Auch die Maklergebühren könntet Ihr von ihm fordern, da diese nur entstanden sind, um genau diese Wohnung zu mieten. Wichtig dafür wäre allerdings, dass im Mietvertrag ersichtlich ist, dass ein bestimmter Zustand der Wohnung bzw. Renovierungsmaßnahmen ersichtlich sind. Wenn die Mängel nachträglich erst bemerkt wurden, kann man auch nach dem Einziehen die Miete angemessen mindern, solange bis der Mangel behoben wurde. Es scheint sinnvoll, dass Ihr einen Anwalt oder Mieterschutz konsultiert.

Kommentar von hasuemausue am 4. Oktober 2008 22:40

uns bleibt ja nix anderes übrig als da einzuziehen da wir wie schon betont am 15.10 aus unserer jetzigen Bleibe raus müssen da nachmieter dann einziehen und wir ein schulpflichtiges Kind haben was ja zur schule muß ne,der mangel wurde im Mietsvertrag festgehalten , das haus wird unrenoviert übergeben.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 4. Oktober 2008 23:00

Wenn vertraglich zugesichert war, dass das Haus renoviert übergeben wird, dann kannst Du entsprechend die Miete mindern. Ich kann nur raten Euch schnellsten mit einem Anwalt zu besprechen, um ggf. rechtzeitig agieren zu können.

Kommentar von hasuemausue am 4. Oktober 2008 23:05

Renovieren müssen wir selber,so steht es auch im Mietsvertrag.

Es ist der Mängel mit eingebunden worden im Vertrag und das der Stromzähler erneuert wird,also das wir einen seperaten bekommen,da er dieses aber bis zum 15.10 nicht schafft haben wir bis ende des jahres keine Stromkosten die wir zahlen müssen da wir auf den Firmenstrom derzeit zugreifen. aber wie es wohl scheint werden wir dann den kostspieligen Weg über Anwalt ect nehmen müssen den es ist alles schon fix und fertig für den umzug . Vielen Lieben Dank für deine Tips


Findet ihr dieses Poster für ein Büro passend?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 4. Oktober 2008 17:11
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Ich finde es absolut unspannend.


Darf ich bei privater nutzung eines Firmenwagens eine Excel Tabelle als Fahrtenbuch nehmen?

Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 4. Oktober 2008 14:45
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Nein. Das wird vom Finanzamt nicht anerkannt, weil man nachträglich manipulieren kann.


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