
Ich kauf ab und zu bei Liveshopping-Portalen und hab keinen Haken entdeckt. Man sollte Preise recherchieren können, um einzuschätzen, ob sich ein Kauf lohnt.

Meinst Du jetzt den Sex mit der Partnerin aus der Beziehung oder überhaupt? ;)
ja logisch mit dem Partner

Als Druckdienstleister kann ich Dir sagen in die Hose kann überall etwas gehen. Aber meistens gibts Ärger, weil die Druckdaten nicht fachgerecht erzeugt werden. Onlinedruckereien prüfen oft nur sehr grob auf Drucktauglichkeit. Du solltest schon wissen, was Du tust. Bei Fehldrucken wegen nicht korrekter Daten kann man auch nicht reklamieren.
Aber Du musst erst mal überlegen, was Du konkret brauchst. Welche Auflage wir benötigt? Welche Grammatur? Farb- oder S/W-Druck? Einseitig oder zweiseitig? Ist die Perforation zwingend notwendig? Man könnte den Formularteil auch mit der Schere abtrennen oder auch das ganze Blatt zurücksenden. Letztendlich ist es ein Kostenfaktor. Was heißt "es soll nicht ewig dauern"? Wie hoch ist das Budget? Kannst Du die Druckdaten selbst erstellen? Du solltest dazu wissen, was z.B. Beschnitt oder CMYK bedeutet.
Wenn das klar ist, kannst Du auch erst einen Dienstleister suchen, der zu Deinen Wünschen passt.

Die Kosten zahlt der, welcher im Vertrag der/des Versorgers steht. Wenn Du die Leistung nicht mehr benötigst, weil Du dort ausziehst, dann kündige Deinen Vertrag.

Der Arbeitgeber hat normalerweise keinen Einfluß auf die Zeit, die nicht vom Arbeitsvertrag abgedeckt wird. Du darfst natürlich nicht bei einer konkurierenden Firma tätig werden, das sonst Interessenskonflikte entstehen können. Deshalb ist prinzipiell anzuraten, die Nebentätigkiet dem Arbeitgeber mitzuteilen, um im Vorfeld Probleme auszuräumen. Aber ich wüsste nicht, was man diesbezüglich im Arbeitsvertrag regeln könnte, was das Gesetz nicht schon regelt.

Ein Gerichtsvollzieher kommt meines Erachtens nur, wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Sonst gäbe es keine rechtliche Grundlage eine Pfändung vorzunehmen.

Früher war es auf jeden Fall so, dass man GEZ-Befreiung erhielt, wenn man Anspruch auf Wohngeld hatte. Ob das heute noch so ist, kannst Du beim Bürgeramt erfragen.

Das ist nicht so einfach. Bei einer normalen Bewerbung hat er gegen die Konkurrenz in der Regel keine Chance, weil er erst garnicht zum Gespräch geladen wird. Entweder jemand gibt ihm eine Chance, z.B. über private Kontakte, oder er stellt selbst etwas auf die Beine. Aber wenn er lustlos zu Hause sitzt, ist er eher nicht der Typ für eine selbständige Tätigkeit.
Als erstes müsst Ihr es ihm zu Hause unbequem machen. Geldhahn zudrehen und nur mit dem Nötigsten versorgen: Dach überm Kopf und Lebensmittel. Dafür muß er im Haushalt ranklotzen, solange er zu Hause rumsitzt.
Er kann auch als Ungelernter auf Minijobbasis Regale auffüllen. Da fragt keiner nach Abitur.
Solange er nichts anderes hat, kann er auch Praktikum machen, um sich zu orientieren und mit dem Berufsleben konfrontiert zu werden. Ich kenne einige Problemfälle, die mit 20-25 Jahren das Ruder noch rumgerissen haben. Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg, dann Ausbildung und Job.

Die Preisauszeichnung ist nur ein Angebot. Ein Vertrag entsteht erst an der Kasse durch die Bezahlung oder mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet überhaupt einen Kaufvertrag mit Dir abzuschließen.

In Word auf "Ansicht\Kopf- und Fußzeile" gehen und über die Zwischenablage die Grafik einfügen (wird wahrscheinlich automatisch verkleinert). Dann ggf. auf die volle Größe ziehen. Wieder "Ansicht\Kopf- und Fußzeile" anklicken. Fertig.