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Mach Dir keine Gedanken und bleib wie Du bist, wenn Du Dich so wohlfühlst. Wenn sich andere daran stören - egal, Du musst es ja nicht jedem verklemmten Hinterwäldler recht machen. ;)

Naja, für 19 EUR schneidet ein Udo Walz noch keine Haare. Aber wieso "Frechheit"? Es steht doch jedem frei, sich einen günstieren Frisör zu suchen. Jeder Frisör verlangt halt das, was er bekommen kann. Bei meinem Berliner Friseur muss ich pro Haarschnitt 7,00 EUR anlegen. Da kann man nicht meckern.

Ja, regle das über Preis oder Leistung. Er zahlt einen Basispreis für Miete usw. und übernimmt bestimmte häusliche Pflichten. Für Extras, wie z.B. das Wäschewaschen verlangst Du einen Obolus. Deinem Sohn steht frei, Ersatzleistungen innerhalb der Familie zu übernehmen oder seine Wäsche selbst zu waschen oder sie in den Waschsalon zu tragen und dort dafür zu bezahlen. Solange Du ihm "den Hintern für lau hinterher trägst" wird sich nichts ändern. Schließlich hat er es so von kleinauf gelernt. Änderst Du nichts, wird er auch nichts ändern. Akzeptiere aber auch, dass er erwachsen ist. Reglementiere nur Dinge, die Euer Zusammenleben direkt betreffen. So allgemeines Blabla, wie "Solange Du Deine Beine unter unseren Tisch ... usw." sind kontraproduktiv. Wenn er Lust hat, sich ein Tattoo machen zu lassen, geht Dich das genausowenig an, wie die Uhrzeit, wann er nach Hause kommt.

Er muss sie nicht akzeptieren. Er kann die Änderungskündigung vom Arbeitsgericht prüfen lassen. Wenn der Arbeitgeber allerdings darlegen kann, dass die Änderungskündigung berechtigt ist, dann muss Dein Bekannter das akzeptieren oder ggf. das Unternehmen verlassen. Hier wäre eine Beratung vom Anwalt vorab dringend empfohlen.
Danke, ich werde es weitergeben.

Das sogenannte Aufgeld zahlt der Käufer. Dazu addiert sich nochmal die entsprechende Mehrwertsteuer.
engelhaar am 22. August 2007 22:03 Ja, genauso hatte ich mir das auch gedacht. Aber ich habe ihm 2 Schmuckstücke zum Verkauf gegeben und auf den Schecks die ich dann zugesand bekam mit einem Brief, auf dem stand
verkauft für 20 €
minus 20% Versteigerungsgebühr
minus 19% auf Versteigerungsgebühr
= Auszahlung 15,24 €
Das machte mich Natürlich auch stutzig, denn beim Käufer schlägt er auch 20% drauf plus 19% Mehrwertsteuer auf den gesamten Preis.
Darum hier meine Frage!
dock69 am 22. August 2007 22:40 Ich habe das jetzt nochmal genauer recherchiert. Es scheint tatsächlich so, dass Auktionshäuser nicht nur ein sogenanntes Aufgeld vom Käufer sondern zusätzlich eine Provision vom Verkäufer (genannt Einlieferer) verlangen. Die Abrechnung scheint also korrekt zu sein. Die genauen Konditionen müßtest Du in den AGB des Auktionshauses nachprüfen können.
engelhaar am 23. August 2007 10:48 OK Danke, ich bin dummerweise nicht auf die Idee gekommen mich vorher mal zu erkundigen, meine Schuld. Aber alle die ich kenne wußten das auch nicht. Nun ja, man lernt nicht aus und so groß ist der Schaden ja auch nicht.
Hallo Kai, ich habe keine Erfahrung mit Auktionen, wo kann man sich da konkret informieren oder ist das jedem Auktionshaus überlassen ? Meine e-mail: uweidt@gmx.de. Danke im Voraus für Deine Antwort. Ute.

Ich finde das Verhalten des Chefs unangemessen, wenn das ein einmaliger Ausrutscher war. Zu dem Thema habe ich etwas gefunden:
... Wann muss ein Arbeitnehmer Schäden ersetzen?
Sie müssen nicht jeden Schaden, den Sie verursacht haben, ersetzen. Eine generelle Haftung von Ihnen als Arbeitnehmer würde dazu führen, dass Sie für jedes noch so kleine Versehen in Regress genommen werden könnten. Eine Konsequenz daraus wäre u.U., dass Sie nicht mehr sinnvoll Ihrer Arbeit nachgehen könnten, da Sie ständig fürchten müssten, einen Fehler zu machen und diesen bezahlen zu müssen. ...
Vollständiger Text: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1273
Da kann ich nur zustimmen. Und für Azubis dürfte eigentlich gar keine Haftung bestehen, denn dazu ist man ja Azubi! Wenn ich hier im Büro als Azubi was Falsches abgerechnet hab, ging auch hinterher eine Korrektur-Rechnung raus. Das mach ich auch heute noch so, denn Fehler macht jeder mal, auch der Chef!
Ich würde da den Gast nett anschreiben und um Begleichung der Differenz bitten. Ruhig dazu schreiben, dass es ein Fehler der Auszubildenden war. Eigentlich sollte der Gast für so etwas Verständnis haben.
dock69 am 4. Juni 2007 13:58 Also als Hotelchef würde ich eher im Boden versinken, als den Gast wegen 20 EUR anzuschreiben. UN den Azubi wegen so ein paar Pimpelingen zu belangen, ist ja ein Armutszeugnis für den Chef.
danke für die schnelle hilfe... ich habe meinem chef den text zugefaxt, falls er nicht darauf reagiert oder es ihn nicht beeindruckt, kann ich ja immer noch zu einem rechtsberater gehen ;)

PIXMANIA ist ein französischer Onlineshop, der durch schlechten Service und lange Lieferzeiten bekannt ist.

Ich schreibe vorwiegend mit dem Computer, unterschreibe aber meine Post und Rechnungen stilvoll mit Füllfederhalter mit rhodiumverzierter Goldfeder ;)

Normalerweise hat man für einen Bescheid eine bestimmt Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Wenn diese Zeit bzw. Frist, z.B. 4 Wochen, verstrichen ist, hat man keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Der entsprechende Bescheid wäre dann rechtsgültig. Fristwarend bedeutet also die Frist einzuhalten.

Koche einen dicken Kaffeesud (am besten mit Espressomaschine!). Jetzt noch nach Belieben Zucker oder Aromasirups dran. Man kann auch mit Zimt oder Kakaopulver den Geschmack tunen. Das Gemisch kalt stellen. Nach Bedarf gießt Du davon etwas in ein Glas und füllst mit kalter Milch auf. Fertig.
Wenn Du das Ganze noch mit einer Kugel Eis aufmixt, hast Du einen leckeren Eiskaffee-Milchshake.