Ich kenn's nur so, dass der Mieter selber für die jährliche Wartung der Therme zuständig ist und diese Wartung auch selber bezahlen muss. Wenn's vertraglich nicht vereinbart ist, würde ich darauf bestehen, die Firma selber zu beauftragen. Du kannst Deinem Vermieter ja zusagen, ihm jährlich eine Kopie der Rechnung zu übermitteln. Vielleicht ist ihm nur daran gelegen, dass die Therme auch wirklich gewartet wird (was viele Leute aus Kostengründen gern "vergessen").
@Nine25
Ganz so ist es auch nicht... der Vermieter hat die Verpflichtung die Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten...
Wenn die Rechnung der neuen Firma also teurer ist, würde ich dem Vermieter die Mehrkosten in Rechnung stellen bzw. diese von Ihm einfordern. Kläre deinen Vermieter aber lieber vorher darüber auf, damit er weiß worauf er sich da einlässt.
MfG!
pech für kuh "elsa"...weil, alles was die Mietwohnung betrifft, kann der Vermieter entscheiden...ob teurer oder nicht...:-(
Falsch, falsch, falsch. Wenn der Vermieter die Musik bezahlt, die er bestellt hat, dann ist es richtig.
Aber hier hat der Kai sich selbst um die Wartung der Therme gekümmert (kümmern müssen)und soll jetzt einen viel teureren Handwerker bezahlen, weil es der Vermieter so will.
Das wird jedes Gericht abschmettern.
Wenn du dies auf eigene Rechnung tust, bleibst du auf den Kosen wohl sitzen, wenn du das nicht entsprechend mit dem Vermieter regelst. Kann sein, dass er sich darauf einlässt. Dann müßtest du ihm den Nachweis der Inspektion einreichen.
Kai aus Berlin am 27. Juni 2008 15:40 Die "alte" Hausverwaltung hat das in der Vergangenheit so verlangt und ich hab der Verwaltung den Prüf- und Wartungsbericht übermittelt. Bezahlen musste ich die Rechnung sowieso selbst - nur möchte ich nicht das Doppelte bezahlen müssen, wenn der Vermieter den Dienstleister selbst beauftragt.
Indy72 am 27. Juni 2008 15:42 Die Nebenkostenabrechnung müßtest du schon selber prüfen, um zu checken, ob sie dir nicht unberechigterweise was in Rechnung stelen wollen. Aber will die Hausverwaltung das nicht mehr mitmachen?
Kai aus Berlin am 27. Juni 2008 15:49 Die letzten Jahre hab ich den Wartungsauftrag selbst ausgelöst und bezahlt - zukünftig will der Vermieter selbst den Auftrag erteilen und ich muss die Kosten per Nebenkostenabrechnung tragen. Damit kann ich mir jedoch nicht den günstigsten Anbieter wählen und muss die u.U. deutlich höheren Kosten bezahlen. Das gefällt mir natürlich überhaupt nicht.
Indy72 am 27. Juni 2008 15:51 Ttotz seines positiven Menschenbildes erkannte schon Lenin gewisse Risse darin und sagte: "Doveryay, no proveryay!" Sollte sich heraussteen, dass man dir die Wartungskosten unterzujubeln versucht, solltest du Widerspruch erheben und man muss den Betrag entsprechend herausnehmen.
obwohl, sagen wir mal so, können tust dus, aber dürfen darfst dus nicht
Indy72 am 27. Juni 2008 15:42 Irrtum: Es ist nicht verboten.
Da haben schon sehr viele Leute Ratschlaege gegeben und ich lese immer wieder den Hinweis auf Polizei, Amtsarzt usw. Das mag zwar im Notfall, wenn keine Zeit mehr ist, zutreffen, fuehrt aber oft zu einer Krise bis zum Bruch in der Beziehung zu der Person, die offizielle Stellen eingeschaltet hat.
Wichtig scheinen mir in der Beziehung zu der betroffenen Person Achtung (als Gegensatz zu Verachtung) und freundliche Zuwendung ohne Ueberfuersorglichkeit.
Den Rat von Selbsthilfegruppen wegen dem Alkoholproblem einzuholen bzw. die Leute dort vielleicht um eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen zu bitten halte ich fuer unerlaesslich. (Z.B. Anonyme Alkoholiker AA, Selbsthilfegruppe fuer Angehoerige AlAnon, Kreuzbund, Guttempler, Blaues Kreuz)
Professionelle Helfer duerfte es in Berlin viele geben, wahrscheinlich sind dort Sozialpsychiatrische Dienste oder Gesundheitsamt als Erstes die Ansprechpartner.
Erzwingen kann man nichts. Wenn er es selber nicht einsieht das er Hilfe brauch bleibt nur die Möglichkeit eine Einweisung in eine Psychatrie und das willst du bestimmt auch nicht. Alles gute
Angela2305 am 10. Mai 2008 08:24 Das ist richtig, DH
Die Antwort vom Tradaix ist korrekt: Pol, , die holt den Amtsarzt und der den rettungsdienst zur ZE in eine Fachklinik... Diese einweisung geschieht unter Richtlinien der Psych KG... Begründung... Fremd/Eigengefährdung...
Das hört sich sehr nach Alkoholismus an die Symtome passen jedenfalls dahin. Das wird ja von den Betroffenen nie zugegeben, aber daraus resultiert dann eben das Pech, Misserfolg, Depression und Suizidgedanken. Telefonseelsorge ist da schon die erste und eine gute Anlaufadresse. Aber dann bald zu einem guten Arzt. Dann vielleicht eine Selbshilfegruppe. Aber den Betroffenen dazu zu bringen die Einsicht zu bekommen, daß er Hilfe braucht, das ist die Schwierigkeit. Eine gewisse Härte bei der Hilfeleistung ist angebracht.
Angela2305 am 10. Mai 2008 08:23 Den Verdacht habe ich auch. Er merkt vielleicht dass er aus seiner Abhängigkeit nicht alleine rauskommt. Fazit: Er trinkt weiter, bemitleidet sich selbst. Versuche ihn zu stärken, dass er erstmal eine Selbsthilfegruppe aufsucht. Die Adresse der anonymen Alkoholoker findest Du im Telefonbuch. Da gibt es auch immer eine Kontaktadresse. Wende Dich doch mal da hin. Das sind alles selbst Betroffene, die wissen von was sie reden. Ich wünsche Dir viel Kraft ? LG