grundsicherung im alter bedeutet, dass die rente deiner eltern zu niedrig ist.
daher wird seitens des amtes eine grundsicherung dazugezahlt.
davon und natürlich von ihrer rente, müssen aber die rentner ihren lebensunterhalt dann selbst bestreiten, so dass nicht noch zusätzlich nebenkosten für wohnungen übernommen werden können.
Dann erkennst Du nun den wahren Sinn des Wortes Kaltmiete, denn die Wohnung wird wahrscheinlich so kalt sein, dass Du enorm heizen musst, was wiederum sehr teuer ist.
die NK sind keine Phantasiepreise und können nicht willkürlich festegelegt werden. Sie haben nichts mit sozialem Wohnungbau zu tun und auch nicht ob die ARGE diese bezahlt oder nicht. Die NK werden nach den enstandenen Kosten (Rechnungen) erhoben. An ihnen kann der Vermieter keine Gewinne erzielen. Die NK werden bei der Altersgrundsicherung nicht übernommen
Nebenkosten sind inzwischen nun mal extrem hoch geworden, deshalb werden sie ja auch die zweite Miete genannt. Je höher sie angesetzt werden, desto niedriger nacher die Nachzahlung. Niedrig gehaltene Nebenkosten sind eher schädlich. Wurde tatsächlich mal zuviel gezahlt(kaum denkbar), bekommt man das Geld zurück.
Die Nebenkosten sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegne. Allgemein spricht man schon von einer zweiten Miete...
Ob und in welcher Höhe die NK übernommen werden, muss die zuständige Arge beantworten
am griptape (der oberfläche) ist schon ziemlich guter kleber und ich denke ohne regen oder zu viel sonne sollte es halten man kann ja ma eins kaufen und es ausprobieren^^ das stück kostet 5 euro und ist im nächst bessten skateshop (die meist titus heissen) zu finden einfach nur unten die schicht abziehen und draufkleben. das mit dem kontakt ist an sich kein problem da es sich festritt aber es versagt halt bei regen oder sonne.
Außer der Selbstbeteiligung musst Du nichts zahlen. Da aber sicher die Seitenscheibe weniger kostet als die Selbstbeteiligung wiederum doch. Höher gestuft wirst Du jedoch nicht.
Der Freund sollte den Glasschaden über die Versicherung regulieren lassen. Eine Höherstufung findet nicht statt. Allerdings kann die Versicherung den Vertrag nach der Leistungserbringung kündigen.
Das zählt aber unter Vandalismus und das zahlt keine Versicherung!
Aus der Frage ist nicht zu erkennen, ob es sich hier um Vandalismus oder einen Einbruchsversuch handelt. Bei Einbruch zahlt die Versicherung.
durch die Scheibe steigen...nein das macht die Versicherung nicht :-) Er soll einfach fragen! Er ist ja nicht verpflichtet es über die Versicherung laufen zu lassen...