Hier findest du fundierte Informationen rund um die Rundfunkgebührenbefreiung:
http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4642
$text = "dein Text mit E-Mail Adressen hier";
$matches = array();
preg_match_all("/\b[A-Z0-9._%+-]+@[A-Z0-9.-]+\.[A-Z]{2,4}\b/i", $text, $matches);
if (isset($matches[0]))
{
foreach ($matches[0] as $email)
{
echo $email . "<br/>";
}
}
PS. Ersetze quot mit Anführungszeichen (hier wird der Anführungszeichen falsch dargestellt)
Such im Text nach dem @. Dann kannst Du die Zeichenkette davor und danach bis zum nächsten Leerzeichen rausschneiden und hast Deine Mailadresse.
tommi36 am 16. Dezember 2009 11:38 Leerzeichen oder Komma oder Semikolon
Meine Tochter ist über 18, hat auch Gdb 100, wohnt bei uns und wird rund um die Uhr von uns gepflegt. Im Behindertenausweis steht schon immer RF (befreit). Da sie, und auch wir als Eltern/Betreuer/Pflegepersonen, nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und auch die Krämpfe es nicht wirklich zulassen (da gibt es eine Klausel sogar diesbezüglich) haben wir versucht, uns zu befreien. Es ist nichts zu machen. Auch dachten wir daran, uns abzumelden, dann unsere Tochter als Hauptteilnehmer anzumelden um sie dann befreien zu lassen. Geht aber auch nicht. Nur wenn sie ihr eigenes Radio/TV hätte. Dabei kann sie durchaus hören und geniesst Musik, leider aber nicht verstehen. Es ist wie verhext, wir haben aufgegeben uns befreien zu lassen. Vielleicht hast Du mehr Glück!
Mal eine ehrliche Frage, warum solltet ihr von der Rundfunkgebühr befreit werden weil eure Tochter ein RF im Ausweis hat. Ihr könnt schließlich ganz normal an öffentlichen Veranstalltungen teil Nehmen. Das ist ein Nachteilsausgleich der eurer Tochter zu steht nicht euch. Wenn das anders wäre wäre das ganz schön unfair denen gegenüber die ihre Rundfunkgebühr bezahlen, darunter sind auch viele Menschen mit Behinderung, die auch nur mit großen Mühen an öffentlichen Veranstalltungen teilnehmen können.
frangipani am 16. Dezember 2009 09:07 Da wir unsere Tochter rund um die Uhr Pflegen können wir eben nicht ganz normal an öffentlichen Veranstaltungen teil nehmen, weder mit ihr noch alleine ohne sie. Und von diese Nachteilsausgleich der ihr zusteht hat sie eigentlich überhaupt nichts. Irgendwelche Vergünstigungen wollen wir bestimmt nicht erschleichen, das haben wir gar nicht nötig. Es geht eher ums Prinzip...
Ich verstehe dich schon, aber in eurem Fall ist es halt tatsächlich so das ihr nichts von dem Nachteilsausgleich habt. Nur ist der auch für euch nicht bestimmt sondern für eure Tochter. Das ihr eventuell auch von der Rundfunkgebühr befreit werden sollte steht auf einem anderen Blatt, das müsste der Gesetzgeber dann aber extra vorsehen. Ich will das mal an einem anderen Beispiel beschreiben, ich habe eine Behindertenparkausweis, mit dem darf ich einen Behindertenparkplatz nutzen. Meine Frau darf diesen Ausweis nicht zum Parken nutzen wenn ich nicht mit im Fahrzeug sitze, dieser Nachteilsausgleich ist nur für mich und nicht für meine Angehörigen bestimmt. Selbst wenn meine Frau mich Pflegen würde weil ich Bettlägerich bin dürfte sie ihn nicht nutzen, dieser Nachteilsausgleich wäre für mich dann auch nutzlos, so wie es bei euch das Merkzeichen RF ist. Es geht dir ums Prinzip, aber gerade dann solltest du einsehen das der Nachteilsausgleich nur für eure Tochter vorgesehen ist und nicht für euch. Eine ganz andere Frage ist es wie ich bereits oben geschrieben habe ob es nicht fair wäre euch auch von der Rundfunkgebühr zu befreien.
Ohne das Merkzeichen RF im Ausweis wird das nichts mit der befreiung, so leid mir das tut. Da du eine Ausbildung machst sehe ich für das Merkzeichen schwarz, den ich gehe mal davon aus das du in der lage bist an öffentlichen Veranstaltungen teil zu nehmen. Pantex hat dir ja schon eine Link geschickt in dem das mit der Befreiung aus der Sicht der GEZ beschrieben ist Wie gesagt nur mit dem Merkzeichen RF kannst du von der Rundfunkgebühr befreit werden. Du solltest offiziell halt keine Rundfunkkgebühr pflichtiges Gerät haben.
schwerbehinderung nachweisen, dann wirst du befreit , generell wärst du zu Zahlung verpflichtet, wenn du ein eigenes Einkommen hast (zumindest für deinen Radiowecker (;-)))
Lieder stimmt das so nicht, es gibt ein extra Merkzeichen (RF) im Schwerbehindertenausweis und nur dann kann man sich als Mensch mit Behinderung von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
uwe8888 am 16. Dezember 2009 09:34 aber dieses Merkzeichen bekommt er doch erst, wenn die GB von der GEZ gekommen ist , Verwaltung läßt grüßen ...
Nein das Merkzeichen berechtigt ihn die Gebührenbefreiung bei der GEZ zu beantragen. Das Merkzeichen wird unabhängig von der GEZ von der für den Schwerbehindertenausweis zuständigen stelle vergeben. Die GEZ hat da kein Mitspracherecht. Es gibt halt feste Regelen nach dene das Merkzeichen vergeben wird.
schick der get deinen behinderten ausweis in kopie und schreib gleich dazu, sie sollen dir einen antrag schicken zur befreiung. dann schickst noch eine kopie mit, die sind da sehr gefährlich, sowas zu verleieren..
und einschreiben mit rückschein!!!
Das hat keinen Sinn ohne das Merkzeichen RF im Ausweis. Menschen mit behinderung sind generel Rundfunkgebühr pflichtig, nur in Ausnahmefällen gibt es eine Befreiung. Siehe auch die Antwort von Pantex
Wenn Du befreit werden kanst, mußt Du die nötige Bescheinigung besorgen.
Wer befreit werden kann, steht hier:
http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Punkt 8
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
da musst du einen amtrag stellen, dass du GEZ befreit wirst