also es ist gemeinschaftseigentum aber wohl schon seit weit mehr als 20 jahren so abgegrenz und genutzt worden vom vorbesitzer schon
Meine Meinung dazu:
Du musst mal die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen zu diesem Thema durchlesen.
Was dort steht, gilt (sofern es nicht gegen Gesetze verstößt), und daran muss sich die Qualität der Expertise messen lassen.
Was ist denn wie im Grundbuch eingetragen?
Auch eine Eigentümergemeinschaft kann durch Beschluß kaum einen Eigentümer zur "Miet"zahlung oder Zahlung von Nutzungsentgelt für sein Eigentum verpflichten.
Oder ist der gesamte Garten Gemeinschaftseigentum?
Deine Aussagen deuten eher auf Sondereigentum hin, aber klar erkennbar wird das nicht.
Dann hast du im Zweifel nur ein Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum.
Unter diesen Voraussetzungen könnte die Eigentümergemeinschaft ein Nutzungsentgelt verlangen.
hmm auch wenn ich bislang nchts bezahlt habe also 5 jahre jetzt????