Das kommt drauf an.
Wenn Dein Kumpel beispielsweise Meier heißt, der aber Huber, und der wollte den Betrieb xxxx-meier nennen, der Huber sich den Namen jedoch auch als Meier gesichert hat, dann bestehen sicherlich Chancen.
Wenn der jedoch abweichende Namen, mehrere Namen zudem, registriert hat, beispielsweise Grafix1000, Grafik1000 und Grafic1000, seinen Laden jedoch PR1000 nennet, und diese Namen bereits vor Geschäftsgrünung Deines Kumpels für sich reserviert hatte und sich bloß absichern wollte, dass kein anderer die zwar abweichenden, aber guten Namen bekommt, bestehen kaum Chancen, dann gilt, wer zuerst kommt, der hat es.
Es ist jedoch auch ein bischen die Schuld Deines Kumpels. Man suche sich einen Namen für seine Firma und schaue gleich nach, ob der als Domain noch frei ist. Wenn er das nicht ist, kann ich entweder die Domain kaufen oder mir einen anderen Namen für meinen Betrieb suchen. Wenn er das ist, sofort, noch Vor Gündung, sichern.
Strittig ist das bei Suchbegriffen, keine richtigen Namen, also Wörter mit eher beschreibendem Charakter, beispielsweise grüner-baum oder teilehandel oder so, da könnte trotz nachheriger Reservierung des Konkurrenten eventuell nichts zu machen sein.
Ich würde zudem mal nachforschen, ob der Name, den sich Dein Kumpel rausgesucht hat, nicht von irgendwem bereits gar Markenrechtlich gesichert wurde, dass wird es extrem teuer.
Sollte recht gut einklagbar sein, solange die Domains nach Bekanntgabe der Firma erst registriert wurden. Wenn es die Domains schon vorher gab könnte es schwieriger werden, kenne mich da aber leider auch nicht so gut aus. Am besten einen Anwalt mit Interneterfahrung konsultieren.
Wenn dieser Domaingrabber tatsächlich keine echte Verwendung hat und sie nur registriert hat, damit er sie an deinen Kumpel verkaufen kann, dann stehen die Chancen gut, dass dein Kumpel die Domain bekommt. Am einfachsten geht das mit den .de Domains. Er soll sich an die Denic wenden und das Problem schildern. Normalerweise wird dann ein Dispute-Antrag gestellt, sodass der Domaingrabber erst mal die Domain nicht weiterverkaufen kann. Er soll erst mal mit denen reden. Bei echten Domaingrabbern muss er damit rechnen, dass er viel Geld zahlen soll oder einen Vertrag mit denen eingehen soll. Das braucht er aber natürlich nicht machen und wendet sich dann direkt an die Denic (bei .de Domains only).
!!!Dies ist keine Rechtsberatung!!!
Wenn die Firma bereits vorher diese Namensrechte hatte, weil sie zum Beispiel ähnlich heißt, wird es schwierig. In ein Unternehmeskonzept gehört im Vorfeld bereits eine genaue Marktanalyse, sowie sämtliche Vorarbeiten zur Namenssicherung. Scheinbar ist die andere FIrma ja nunmal eher auf diesen Namen gekommen. Im Nachhinein hingehen und sagen, ich mag den Namen aber haben, wird schwierig. Du kannst nicht auf Unterlassung klagen, wenn jemand anderes vor dir eine Idee hatte. Anders herum wird eher ein Schuh draus. Es gibt Anwälte die sich mit Internetfällen beschäftigen, dort kann man nachfragen.
Das setzt vorraus, dass die andere Firma den Namen auch wirklich nutzt. Wenn es ein Domaingrabber ist (und das glaub ich fast), dann hat er gute Chancen die Domain zu bekommen.
derMeier am 7. Oktober 2009 17:36 Aber irgendwie sollten die Namensrechte §12 BGB greifen, da es doch eindeutig ist, dass es in böser Absicht gemacht wurde.
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Ein Beispiel:
Ein Malerbetrieb mit dem Namen Müller registriert wenige Tage nach Firmeneröffnung (Maler-Maier) die Adressen:
malerbetrieb-maier.de/com/net
und: maler-maier.de/com/net
gargamel111 am 7. Oktober 2009 19:00 Wenn es so gemacht wurde, dann ht der Grabber keine Chance. Allerdings muss sich der Firmeninhaber vorwerfen lassen, dass er das nicht selbst rechtzeitig gemacht hat.
Also Immer im Falle der Not einen Rechtsanwalt nehmen und wenn es nur nen Beratungsgepräch ist wirds auch nicht alzu teuer.Geht ja immerhin um ne Firma gell.
Das ist ja echt eine üble Masche - Anwalt befragen. Vorab kann man über die Anwaltshotline oft kostengünstig eine erste Idee zur rechtlichen Situation bekommen (einfach googlen).
derMeier am 6. Oktober 2009 01:02 Wie schon geschrieben:
Es handelte sich um: "The Poodles - Metal will stand tall"
Hallo!
Ich bin Privatversichert, und habe seit 5 Jahren von leichten Tinitus bis heute recht übergreifenden ansteigenden Tinitus, und seit 2 Wochen scheppert nun mein linkes Ohr mit den Geräuschen, auch wenn diese nur von der rechten Seite kommen.
Leider hat mir mein Ohrenarzt bislang nur lächerliche Gingium Tabletten verschrieben. Ist Dein Scheppern so ähnlich? Hast Du eine bessere Diagnose zu Deinem Problem erhalten, welche auch mir helfen können?
Bitte antworte mir, danke!
ich kann www.goneo.de empfehlen. du kaufst die Domains zwar für ein Jahr im Voraus, aber es ist a) nicht teuer und b) meiner Meinung nach sehr sicher.
von monatlichen Verträgen hab ich noch nichts gehört. Sonst schau mal auf webhostlist.de nach, die haben einen guten Anbietervergleich, vllt. wirst du da fündig?
Du kannst dir kostenlos eine .vu besorgen bei www.vunic.de.vu - die sehen dann so aus zB: dermeier.de.vu
Diese Domains kannst du dann forwarden auf andere Inhalte.
derMeier am 22. Juni 2009 00:24 Die Domains sind mir bekannt. Ich wollte aber ein richtige TLD Domain, da es wirklich ein aberes Bild macht. - Ich will schließlich für ein "Produkt" werben und das funktioniert mit einer Sub-(?)Domain nicht.
Wie heißen eigentlich die Domains mit Doppelendung? Subdomain ist für mich name.provider.de
derMeier am 22. Juni 2009 00:27 Nachtrag: Kosten sind mir egal. Solange die für die drei Monate nicht höher sind als ein 24 Monatsvertrag (etwa 20€)
Hirnlos am 22. Juni 2009 18:06 Aha, normal zahlst du eine Domain für 1 Jahr im Voraus (zB 6,00 Euro, bzw incl bei Webspace, bei www.comball.net ) - danach entweder erneut oder du kündigst sie einfach, dann wird sie gelöscht und ein Domaingrabber holt sie sich 1 Sekunde nach der Löschung.
Aber wenn du zB produkt.derMeier.de hättest, würde das doch auch gehen?
Vielen Dank für die Antwort.
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Es besteht wohl keinerlei Zweifel, dass die Adresse böswillig übernommen wurde, da diese in Form von $Betriebsart-$Nachname.de sein sollte und nun von einem konkurierenden Betrieb, der 300 Meter entfernt ist, registriert wurde.
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Markenrechtlich gibt es auch keinerlei Probleme, da es sonst keine Firma gibt, die nur ansatzweise den Namen hat.