Da Du Schule so sehr nötig hast, wäre es besser gewesen, erst zu suchen und dann abzubrechen!
Und vor allem dürfen die das meistens völlig zu Recht!
Was bekommst du überhaupt für Leistungen? ALG I? ALG II? Und was für ne ''Schule'' ist das, die du abgebrochen hast?
Zwar keine ernsthafte Antwort auf deine Frage, aber bis ich mein erstes Gehalt verdient habe, habe ich gar nix bekommen.
Eben!! Gibt es sogar Geld vom Arbeitsamt, ohne daß man jemals gearbeitet hat? *staun!!
die Institution heisst Agentur für Arbeit und darf nach entsprechender Prüfung und aufgetetener Unregelmäßigkeiten Bezüge streichen. Dazu gibt es dann ein Schreiben, wo die Gründe darin stehen und der Empfänger hat die Möglichkeit in widerspruch zu gehen oder sich bei seinem Berater zu informieren.
Hier eine klare Auskunft zu geben ist leider mit den spärlichen Daten nicht möglich
ich weiß jetzt nicht genau was für schule du meinst.
aber wenn es eine schulung vom arbeitsamt ist, wird normalerweise beim ersten regelverstoß um 30 % die leistung gekürzt.
wenn sie dir alles streichen, musst du dir schon mehrfach etwas zu schulden kommen haben lassen.
Der Arbeitsamt darf vieles wenn Du die Schule abbrichst und ähnliche Dinge tust. Die Freund hat Unrecht.
wandpilz am 21. Februar 2008 19:28 musst du der mädchen so veralbern?
lol
Es heißt , das Arbeitsamt und ja die dürfen das in vielen Fällen.