Das ist eine Frage, die häufig auch in den FAQs der verschiedenen Samenbanken auftaucht. Wenn ich mich richtig erinnere, dann können die "Spenderkinder" tatsächlich theoretisch einen Pflichtteil einfordern. Auf den Seiten der Samenbanken wird dann immer fein abgewiegelt, dass dies bisher noch nicht vorgekommen sei ...
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critter am 23. November 2008 16:51 http://www.ra-kotz.de/vaterschaftsanfechtung8.htm
Demnach gibt es hier kein Erbrecht.
demosthenes am 23. November 2008 17:04 @critter:
Danke für die Blumen!
Der Link passt hier aber nicht zum Thema, denn hier geht es nicht um den Spender, sondern um einen Streit über die "Ehelichkeit" bei einvernehmlicher heterologer Insemination.
Hier gibt es einen Artikel über das Thema: http://www.spread-fon.com/muenchen/blog/?p=65
Es ist kein Gerücht, der Ausspruch stammt tatsächlich aus Wagners Schluss-Szene des Lohengrin. Man hatte sich seinerzeit darüber lustig gemacht. Quelle - meine Wagner- Literatur
http://myshop.2joy.com/index.php?itid=447&&artikel_id=200&start=0
Hallo
Es gibt duch aus auch schöne aber die Kosten ein schw....geld
Bei guten Reise-Funkuhren kann man das Zeitsignal auswählen Bsp.: DCF 77 für EU MSF 60 für UK WWVB 60 für USA Beim Kauf müßte man auf diese Funktion achten
Also bei eineiigen Zwillingen ist ja bekannterweise die DNA identisch, das heißt über die handelsübliche Genetik gibt es da keine Unterschiede.
Allerdings können über die Epigenetik (Vererbung, die nicht in der DNA zu sehen ist und sich in der Genom-Expression ausdrückt) Unterschiede auftreten.
Nur sind die da nicht allzu heftig^^
Gibt n gutes Bsp-Bild in wikipedia unter dem Artikel "Epigenetik" da sind 2 eineiige Mäuse, die sich trotz gleicher DNA leicht unterscheiden.
Hoffe konnte dir weiterhelfen und falls ich hier was falsches gepostet hab lassts mich wissen bin ja noch schüler mfg
Hier steht einiges dazu: http://www.berliner-samenbank.de/spender/rechtliche-situation.html
@Baiana:
In dem Link stehen ja auch nur einige gummiähnliche Formulierungen zum Thema:
Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch).
Und in München läuft z.Zt. ein Prozess, in dem die Eltern den behandelnden Arzt auf Schadensersatz verklagen, weil er den Namen des Spenders nicht nennen kann oder will - Ausgang ungewiss.
Du kennst dich aber aus ... ;-)