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Antworten auf Fragen von darkbluelight

Wo bekomm ich das Intro der Tagesschau her?

beantwortet von handballkreis am 24. Oktober 2009 16:29
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nimm einfach den videoconverter. gib das einfach ein. dann downloaden. da kannste alle youtube-videos als soundtrack downloaden.



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von kitty1984sue am 15. Juli 2009 11:31
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Du machst dich dann strafbar, wenn du ohne Grund hingehst und jemandem auf die Schnauze haust. Oder wenn dich jemand beleidigt und du gleich losprügelst. Grundsätzlich macht man sich aber nicht strafbar, wenn man in Notwehr handelt (BGB) oder der Notstandsparagraph greift (auch im BGB).



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von oli1285 am 16. Mai 2009 20:32
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Im BGb ist die Notwehr geregelt. Mit Sicherheit empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, anderen ist sie untersagt, das kann schnell eine Abmahnung eintragen. Also behutsam!



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von Alp200 am 3. Mai 2009 18:23
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Man darf nur Gewalt abwenden um sich zu schützen. Als guttrainierter Kampfsportler kann man sich aber wehren, ohne den Gegner zu verletzen. Wenn aber doch, dann nur zur Abwehr. Also kein harter Abwehrblock und dann noch nachschlagen. Ein Abwehrblock geht aber auch ohne den Arm zu brechen, blaue Flecke sind normal.



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von Strabahner am 2. Mai 2009 21:39
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Du kannst deinem Bekannten sagen, er sei ein Dummkopf! Du kannst jederzeit, wie jeder andere deine Kampfsportart zur Verteidigung anwenden! Du solltest nur zwei Dinge immer bedenken. Dein Gegenüber unterschätzt dich. Also sage ihm das du zB. einen schwarzen Gürtel in Karate besitzt. Und bei einer Verteidigungshandlung solltest du niemals in die Offensive gehen. Denn dann bist du nach Rechtsprechung unserer deutschen Gerichte der Angreifer. Also immer in der Defensive mit ein bis zwei Schritten RÜCKWÄRTS abwehren. Machst du einmal einen Schritt vorwärts bist du der Verbrecher, da du ja einen schwarzen Gürtel in Karate besitzt. MfG SB



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von magura99 am 1. Mai 2009 22:41
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Wenn in deiner Freizeit ohne Grund Leute verprügelst machst du dich der Körperverletzung auch strafbar, wenn du nicht im Kampfsportvereinbist. Das hat damit nichts zu tun.



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von gerhass am 1. Mai 2009 17:31
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Was meinst du mit "Sport ausüben"? Wenn du grundlos andere angreifst, ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn Du niemanden angreifst, kann es auch nicht strafbar sein.



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von Unleashed am 1. Mai 2009 17:26
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Wenn du jetzt einfach einen Beliebigen auf der Straße anrempelst und ein bisschen Karate o. Kickboxen "übst", dann kannst du dich schon strafbar machen...es ist nur erlaubt, wenn der andere davon weiß und selber auch mit dir trainieren will...falls du aber meinst, ob du dich verteidigen darfst...also das ist natürlich schon erlaubt...so lange es um deine eigene Sicherheit geht!



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von Default am 1. Mai 2009 17:23
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Man macht sich immer strafbar, wenn man - ob Kampfsportler oder nicht - außerhalb einer Notwehrhandlung jemanden angreift/verletzt/tötet etc.. Ausnahmen sind natürlich sportliche Wettkämpfe (außer beim töten). Im Falle einer Notwehr (oder Nothilfe) darfst Du Deine Fähigkeiten natürlich auch außerhalb des Vereins einsetzen.



Mach ich mich tatsächlich strafbar?

beantwortet von goodboy21 am 1. Mai 2009 17:18
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wenn du dich nur vertdeigst,ist das ok



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