Erkundige dich auf jeden Fall beim Mieterschutzbund. Die helfen gerne und kompetent, wenn du ihnen alle Einzelheiten darlegst. http://www.mieterschutzbund.de/
Leider ist das so. Jeden Betroffenen trifft die Pflicht zur Bezahlung, unabhängig davon, ob die Rechtsmittel erfolgreich sind.
Die Beleidigung erfolgt direkt gegenüber dem Opfer, während bei den anderen beiden die Tathandlung gegenüber einem Dritten über das Opfer erfolgt.
Das Baurecht ist vorhabenbezogen, während das Bauplanungsrecht flächenbezogen ist. Ersteres bezieht sich immer auf Voraussetzungen für ein bestimmtes Vorhaben. Es dient der Gefahrenabwehr. Zweiteres bestimmt die Art und das Maß der baulichen Nutzung der Flächen. Es dient der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat dazu Infos herausgebracht. Kann man kostenlos anfordern. http://www.kas.de/wf/de/71.5342/
Es regelt den Fall, dass Selbstständige eine Partnerschaft aus beruflichen Gründen eingehen wollen. Die Voraussetzungen sind geregelt, dei Haftung usw.
Das Buch "Verwaltungsprozessrecht" von Thomas Würtenberger ist dann genau das Richtige. http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978-3-406-54299-2
Wie soll das gehen? Der Vermieter duldet zwar den Balkon, aber hat doch nichts für die erweiterte Nutzung verlangt. Der Mieter nutzt also ein "Mehr" an der Mietsache umsonst. Also kann er auch keine Minderung geltend machen.
Arzneimittelunverträglichkeiten kann und sollte man hier eintragen lassen: http://www.kbv.de/24402.html Allerings hat nicht jeder darauf Zugriff. Der Patient muss sich selbst darum kümmern.
Der Dekan wird zwar immer unterschreiben, aber das Zeugnis bekommst du beim universitären Prüfungsamt.