Bei Langzeit-Abos gilt meistens eine 3-monatige Frist. Allerdings kann auch anderes vereinbart werden. Längere Fristen wird es wohl kaum geben. Außer vielleicht im Segment von Fachzeitschriften, die nicht so oft erscheinen.
Händler ist immer besser, wegen den Gewährleistungsrechten. Allerdings kannst du privat bei Abschluss des Vertrags auch einiges vereinbaren. Das kommt immer auf den Einzelfall an. Es kann auch sehr günstig sein, aus privater Hand zu kaufen.
Nein, soweit ich weiß nicht. Die Aufzählung auf der Homepage von Langenscheidt dürfte abschließend sein. http://www.langenscheidt.de/katalog/reihelangenscheidtlilliput-woerterbuecher730.html
Eine Rückgabe ist nur bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung erforderlich. Ansonsten wirst du zum Ende des Semesters exmatrikuliert und damit wird auch der Studentenausweis unwirksam.
Das ist richtig, weil ein Journalist nicht zu den sogenannten geschützten Berufen gehört. Deshalb kann sich jeder so nennen.
zum Glück nur 10 Euro. Teuer wird es aber wenn man es vergißt und deswegen ein Unfall zustandekommt. Dann trägt man die Schuld.
Leon97531 am 31. Dezember 2009 18:28 Dann kann durchaus eine Mithaftung gegeben werden, die Schuld trägt man deswegen nicht automatisch.
Regale anbringen in der Küche ist normaler Gebrauch der Mietsache. Auf jeden Fall zwischen den Kacheln in die Fugen bohren. Allerdings wirst du die Löcher bei Auszug ausbessern müssen.
Es kommt darauf an, ob auch die anderen Bewohner Mieter sind. Wenn es nur der eine ist, wird das so gemacht. Ansonsten kann man sich verweigern und nur seinen Anteil zahlen.
Erkundige dich auf jeden Fall beim Mieterschutzbund. Die helfen gerne und kompetent, wenn du ihnen alle Einzelheiten darlegst. http://www.mieterschutzbund.de/
Leider ist das so. Jeden Betroffenen trifft die Pflicht zur Bezahlung, unabhängig davon, ob die Rechtsmittel erfolgreich sind.