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Antworten von crissy1949 Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von crissy1949, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Sollte eine Putzfrau dafür zahlen, wenn sie beim Arbeiten etwas kaputt gemacht hat?

crissy1949
beantwortet von crissy1949 am 23. Februar 2009 15:16
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Hilfreichste Antwort

hallo, ich lese hier immer wieder dass einen schaden die hausratversciherung oder aber die haftpflichtversicherung der putzhilfe zahlt. eine hausratversicherung zahlt aber grundsätzlich weder rundglas noch andere gegenstände aus dem hausrat die durch irgendwas kaputtgehen. im hausrat sind nur schäden durch leitungswasser, sturm, feuer, bltzschäden und einbruchdiebstahl versichert. und das trifft ja nirgendwo zu wenn die haushaltshilfe hier was kaputt macht, und eine private haftpflicht zahlt auch nichts, es sei denn sie hätte eine diensthaftpflichtversicherung wie insbesonere handwerksunternehmen. das habe ich aber noch nie gehört dass haushaltshilfen diensthaftpflichtversicherungen abschließen

Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 23. Februar 2009 15:19

Braucht sie wirklich eine Diensthaftplfichtversicherung? Eine private zahlt nicht? Sie hat sich mit einem Klein-Betrieb selbstständig gemacht und hat noch eine Kollegin. Die beiden putzen in mehreren Haushalten und haben eine Putz-Firma

Kommentar von Efeb8f4a789d583d3ea179376c2abae9smallcrissy1949 am 23. Februar 2009 15:26

ja frau schmidt, natürlich braucht sie eine diensthaftpflichtversicherung. dafür gibts doch diese versicherung. private haftpflicht ist privat und dienst ist dienst. sie könnten doch einfach mal bei ihrer versicherung anrufen und nachfragen. dann wissen sie es ganz genau, die antworten der schreiben sind ja meinungen aber leider hat das nicht mit der wirklichkeit zu tun. damit möchte nichts gegen die schreiber sagen, sie wissen es halt nicht besser



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