Wenn ihr euch überhaupt nicht einig werden könnt, solltet ihr euch von einem Anwalt beraten lassen.
Also zuerst einmal frage ich mich, wieso ihr eure Mutter ins Pflegeheim abgeschoben habt - sicher weils der für euch bequemere Weg ist? Ich habe meinen Vater bis zu seinem leider zu frühen Tod zu Hause gepflegt - das kann man alles organisieren - und er war Stufe 3! Die Pflegeheime können und wollen niemals die Betreuung bieten, als die eigenen Angehörigen. Nun zur Frage :-) Der Wert des Hauses - vorausgesetzt es läßt sich zu einem vernünftigen Preis verkaufen - geht sicherlich für die Pflegekosten komplett drauf. Da hat das Amt ein sehr genaues Auge drauf - und darüber hinaus holen die sich auch höhere "Spenden" der Dame an ihre undankbaren Kinderlein auf Jahre zurück.
pegolina am 21. September 2008 11:17 Wie kommst du zu so einer frechen Antwort, wenn du die Sachlage nicht kennst. Demenzkranke kann man zu Hause kaum pflegen.
Unter frech verstehe ich etwas anders : Er hatte Demenz - und es ging - wenn es auch nicht einfach war - zugegeben.
copiler am 21. September 2008 11:20 Es ehrt dich, dass du deinen Vater bis zu letzt gepflegt hast. Hat meine Schwester übrigens auch. Aber vielleicht ist es bei einer dementen Person gar nicht möglich, wenn man nicht mit im Haus wohnt eine 24 Stunden Rundumversorgung zu sichern. Übrigens hilft deine Antwort zur Beantwortung meiner Frage nicht.
Wie schon getippselt - er hatte Demenz - es ging (mußte) und es gibt ja auch Sozialdienste - die mal in Anspruch nehmen kann. Die häusliche Pflege ist zu 90% der bessere Weg. Aber zurm Verkauf: Frag zuerst einen Anwalt - verlass dich nicht auf die Angaben der Behörden - denn denen ist jedes Mittel recht ans Geld der Angehörigen zu kommen.
Nein Deine Mutta hat euch beide gleich lieb egal was passirt sie hat euch lieb
Der Vorschlag Beratung einzuholen ist immer gut, in diesem Fall aber nicht zwingend nötg, denn Deine Schwester muss ja beim Notar die Vollmacht vorlegen. Wenn da etwas besonderes zu beachten wäre, müßte der Notar von sich aus auf diese Dinge hinweisen, also z. b. eine spezielle Genehmigung einfordern, wenn diese nötig wäre. Lt. BGB, in dem die Vollmacht geregelt ist, gibt es keinen Hinweis auf eine Genehmigungspflicht durch das Vormundschaftsgericht.
copiler am 21. September 2008 10:49 vielen Dank für die Antwort. Weißt du, wo das im BGB steht? Ich kann aber ja auch selbst suchen.
Walter Binder am 21. September 2008 11:20 §§ 164 ff BGB, § 662 BGB
copiler am 21. September 2008 11:25 danke
geht lieber zum RA bevor ihr Fehler macht die teuer werden können
Wer einmal privat versichert ist, kommt so einfach nicht wieder in eine gesetzliche Krankenkasse. Da muss man unter 55 Jahren alt sein, seine Selbstständigkeit aufgeben und in ein Arbeitsverhältnis eintreten oder eben weniger als 48.150 Euro brutto im Jahr verdienen. Quelle: www.private-krankenversicherung.de
Der ADAC hat im letzten Jahr sogar mehr als 3,8 Mio. Pannenhilfen geleistet. In die Pannenstatistik fliessen aber nur die Daten der ein- bis sechsjährigen Fahrzeuge ein, von denen es in einem Jahr mindestens 10.000 Zulassungen gab.
Wenn Du es genauer wissen willst, schau 'mal auf www.adac.de vorbei. Da ist das genau erklärt.
Klar geht das. Man sollte sich nur mal die andere Seite ansehen: Ein neues Fahrzeug hat Mobilitätsgarantie über den Hersteller, folglich wende ich mich doch bei einer Panne an den Hersteller und nicht an den ADAC, oder? So ist meiner Meinung nach die Statistik der Neuwagen wenig repräsentativ.
Das kann ich mir gut vorstellen... es gibt ja sehr viele "Gelbe-Engel" und die haben auch ständig zu tun. Und wenn du mal überlegst... wenn am Tag jeder "Gelbe-Engel" 8 Pannen bearbeitet, sind nur noch 875 "Gelbe-Engel" nötig, um diese zu bearbeiten... und das in Ganz Deutschland, find ich jetzt nicht soooo viel... Ich habe mich auch mal mit einem unterhalten, als er mir bei einer Panne geholfen hat und er meinte auch, man glaubt gar nicht, wieviel Fälle am Tag reinkommen... Und da stets solch Pannenprotokoll ausgefüllt wird mit Automarkte etc. können sie das entsprechend ermitteln.
wer sagt, dass wir uns nicht einig sind. Die Frage ist welche rechtlichen Schritte sind zu beachten.