Wer ausschert, um zu überholen, hat sich zu überzeugen, ob er nicht überholt wird. Genauso dürfte es sein, wenn der Abbiegende sich nicht überzeugt hat, daß gerade einer überholt! Aber ein Richter urteilt so, der andere so!
Bei einem ähnlichen Fall wurde der Linksabiegerin vom Gericht ein Drittel Teilschuld zugerechnet, obwohl sie zwar beim Linksabiegen ordnungsgmäß geblinkt, sich aber nicht durch einen Schulterblick davon überzeugt hat, ob die Straße hinter ihr wirklich frei war. Der Überholende trug jedoch die Hauptschuld (Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 8 O 294/07).
Kr4bat am 6. Mai 2008 16:56 DH, so würde ich es auch vom Bauch her einschätzen.
Das läßt sich so nicht eindeutig beantworten.
Recht sicher erscheint mir, daß es hier zu einer Quotelung, also Aufteilung der Haftung kommen wird. Du mußt auch durchaus damit rechnen, daß Deine Quote über 50% liegen wird.
der entscheidende punkt: das auto zog nach links, und wie rechtzeitig hat der blinker das angezeigt?
Ich glaube die Sache wird 50/50 ausgehen - mit einer gewissen Toleranz der Ermessenssache. Ich kenne einen vergleichbaren Fall, in dem der erste in der Reihe dann (anstatt abzubiegen) überholt hat. Dort hat der erstere auch eine Teilschuld bekommen, da man sich beim Überholen deutlich über die gesamte Verkehrssituation (auch hinten) im Klaren sein soll. Beim Abbiegen (in einen Forstweg) bin ich da nicht so sicher wie da die Einschätzung der Polizei/ Richter wäre...
Es kommt m.E. auf den Sachverhalt an:
1.) Hat er ohne zu blinken links heraus gezogen, weil er scharf rechts abbiegen wollte? Dann hat er schuld, weil dieses Vorhaben für Dich nicht hervorsehbar war.
2.) Ist er links abgebogen ohne zu blinken, ist auch er schuld, da auch dieses Vorhaben nicht für Dich vorhersehbar war.
3.) Er hatte vorher den Blinker gesetzt, bist Du schuld.
In allen Fällen kann Dir jedoch eine gewisse Teilschuld zugesprochen werden, da Du gegen §1 StVo verstoßen hast.
Der zu überholende hat die "Rückschaupflicht". Kann aber sein, daß es fifty-fifty aus geht.
Kann so nicht unbedingt beantwortet werden.
Fragen;
Gab es eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein Überholverbot?
Des Weiteren sind die Grundregeln des Straßenverkehrs ( § 1 StVO ) zu beachten.
engel19620 am 5. Mai 2008 22:54 dh
das fragst du noch? wenn ich richtig verstanden habe, wolltest du überholen und nochmal überholen und irgendwann hat das deinem auto gereicht und kam von der strasse ab...
DH - Überholen ist ein lang zu übender Vorgang
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 5. Mai 2008 22:54 die meisten sollten das tatsächlich lassen ;))
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 5. Mai 2008 22:56 moment...kann mir jemand die sachlage erklären. anscheinend habe ich das ganze falsch verstanden bzw eure antworten sind so komisch ;))