Auf der Seite http://www.bmvbs.de/wohngeld habe ich die Info gefunden, dass Wohngeldempfänger seit diesem Jahr pauschal einen Zuschuss in Höhe von 24 Euro monatlich für Einpersonhaushalte erhalten, 31 Euro für Zweipersonhaushalte. Die Internetseite ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet. Dort kann man viele Infos rund um das Thema Wohngeld bekommen.
Den Begriff "Wohngeld" kenne ich nicht. Wenn es sich um Wohnungsmietzins handelt, wird doch mtl. à Kto einen bestimmten Betrag verrechnet. Ende Jahr erhält man dann von der Verwaltung eine Heizkostenabrechnung, und je nachdem wird Geld zurück erstattet oder man muss noch nachzahlen. Ich denke, dass die Nachforderung auch übernommen wird, wenn man das schriftlich belegen kann.
Die Heizkosten haben nichts mit dem Wohngeld zu tun und werden also auch nicht berücksichtigt. Der Link von meinem Vorredner ist nicht mehr aktuell und betrifft einn einmaligen Heizkostenzuschuß anläßlich der Novellierung des Wohngeldes.
http://www.geldvomstaat24.de/2008/10/05/pauschales-wohngeld-fuer-heizkosten-ab-01012009/
Schau hier mal Ich hoffe es ist noch aktuell
Ich glaube, die Summen für Nebenkosten fressen nicht nur Deinen Bruder auf
Um diese Frage zu beantworten, benötigt man wohl mehr Informationen. Einen Beitragsüberblick, Leistungsvergleich der verschiedenen Tarife/Gesellschaften: http://www.vergleichmachtreich.com/krankenversicherung/gesetzlichekrankenkasse/index.php
Für alles Weitere stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit persönlich zur Verfügung.
Ja, aber auf Widerruf
Gute Erfahrungen gibt es mit der Debeka. Hier bekommt er sogar 6 Monatsbeiträge zurück, wenn er keine Leistungen in Anspruch genommen hatte.
Ich dachte das wurde vom Bundesverfassungsgericht verboten?
paps1959 am 11. September 2009 21:40 Auf welchem Planeten?
Ich kann Ihnen gerne mal ein Angebot unterbreiten. Da ich als unabhängiger Makler arbeite, kann ich Ihnen aus allen 42 Gesellschaften die für Ihr Patenkind beste Krankenversicherung raus suchen. Allerdings benötige ich dazu noch ein paar Angaben. Am besten wäre es, wenn Sie sich einfach mal bei mir melden. 0151/23423198 oder NilsTkaczyk@meg24.de
Er wird demnächst sicherlich verbeamtet. Dann kann er auch jetzt schon in die private Krankenversicherung gehen. Da geht er als Beamter sowieso rein (wegen der Beihilfe). - Welche da am günstigsten ist, kann er im Kollegenkreis erfragen. Oder sich verschiedene Angebote machen lassen (hängt auch viel von seiner Lebenssituation ab!). - Jedenfalls: wenn er jetzt schon in die private geht und nicht erst in ein paar Jahren, hat er u.U. noch einen niedrigeren Beitrag, da der auch altersabhängig (Eintrittsalter) ist.
Wenn er in eine gesetzliche Krankenversicherung will, ist es egal, welche er nimmt: kostenmäßig liegen die alle auf demselben Niveau. Da müßte er dann höchstens noch schauen, wer was bezahlt (und was davon er am ehesten braucht). Die GKV kann man aber auch problemlos (jährlich?) wechseln.