klar in der regel kannst du auch deiner versicherung die kosten erstatten,
Tipp: Lass es deine KFZ-Haftpflichtversicherung klären. Die schicken zum Abschluss ein Schreiben mit der Schadenhöhe. Ab dann hast du 6 Monate Zeit den Schaden zurückzukaufen. Wenn du das machst, wirst du auch nicht gestuft und wie unfallfrei behandelt. Die Arbeit und den Streit mit dem Gegner macht hier aber der Versicherer.
lt. Versicherungsmensch würde sich ca.300 euro als Schalden selber zahlen für mich lohnen.
Der andere Wagen hatte schon Vorne und hinten Schrammen und Beulen - nur eben in besagter Tür nicht (angeblich - habe den Zustand vorher ja nicht gesehen...)
Hallo, klar könnt ihr das auch unter euch regeln, wenn es wirklich nur ein kleiner Schaden ist den man vielleicht sogar selbst beheben kann, kann man sich da erhebliche Kosten sparen. Das Auto muss im wesentlichen einfach für den Straßengebrauch tauglich und ungefährlich sein. Wenn es nur eine Delle und Kratzer sind, ist das eine Schönheitsreparatur die im eigenem Ermessen liegt. Frag Deinen Unfallgegner einfach mal, ob er sich auf eine private Regelung einläßt. Mehr als ein Nein kannst Du nicht bekommen. Für ihn ist es aber sicher der bessere Deal es über Deine Versicherung laufen zu lassen.
Der Wert des 15 Jahre alten Autos sollte geschätzt werden. Wahrscheinlich handelt es sich da um einen Totalschaden - weil der 15 Jahre alte Wagen nichts mehr wert ist. (Schwacke-Liste gucken.)
Wenn der Unfallgegner noch keinen Gutachter (den müßtest Du auch bezahlen) beauftragt hat, kannst Du dem sagen, er soll Dir mal grob eine "Hausnummer" nennen (sollte nicht höher sein als der Wert nach Schwacke-Liste). Vielleicht kannst Du Dich mit ihm einigen.
Und dann rufst Du noch mal Deinen Versicherungsverdreher an und fragst ihn. Der sagt Dir dann, ob es sich bei dem Betrag lohnt, den Schaden selbst zu regulieren.
Wenn eh schon ein Gutachter beteiligt ist: erst durch Versicherung regulieren lassen und eventuell hinterher den Schaden "zurückkaufen".
Schäden an anderen Fahrzeugen würde ich nicht selbst regeln, egal wie alt. Wer weiß, was für einen Kostenvoranschlag der Typ sich besorgt?!?
Du wirst dann nur in der Haftpflicht-Versicherung hochgestuft, was zwar auch ins Geld geht, aber nicht unbedingt so schlimm.
Ich hatte mal einen Unfall mit Haftpflichtschaden und habe dann 5,- mehr im Monat gezahlt.
Schlimmer wären Schäden an deinem eigenen Wagen, die nicht "erheblich" sind. Denn wenn du in der Vollkasko hochgestuft wirst, wirds ganz schnell ganz teuer.
Das mit den 5,- mehr im Monat kannst Du Dir je nach SFK abschminken...
Witchblade83 am 2. Dezember 2009 09:13 Das ist schon klar ;)
Ich war bei einer teuren Vers., bin aber auf den Prozenten meines Vaters gefahren.
Also klipp und klar hab ich vorher nen Monatsbeitrag von 90,- gehabt und nach dem Unfall eben 95,- Euro.
Aber eben nur, weil es "nur" die Haftpflichtvers. war, die in Anspruch genommen werden musste.
Habs ja schlau gemacht: kein Personenschaden und an meinem Auto war auch nix dran xD
Die Versicherung wird Dir sagen können ab welchem Betrag sich die Eingenbezahlung lohnt. Hebe dann den Beleg gut auf. Wenn noch ein Schaden im selben Versicherungsjahr kommt, kann man ihn nachreichen.
Sag doch deinem Ex einfach er bekommt den Jungen erst wieder wenn ein eigenes Bett vorhanden ist, dann muss er in die Gänge kommen. Aber dies würde ich nie vor den Ohren des Jungen sagen. Mann kann doch ein Sofa oder ein Klappbett hinstellen.
In der Anlage U bescheinigst du, dass dein Ex die gezahlten Unterhaltsleistungen in der getätigten Höhe als Sonderausgaben abziehen kann.
Als würde ich zunächst gucken, ob die gemachten Angaben der tatsächlichen Höhe der Zahlung entsprechen.
Und du musst natürlich wissen, dass erhaltene Unerhaltsleistungen ggf. besteuert werden.
Also Anlage U unterschreiben und die ESt-Erklärung, wie vom FA geraten, nicht unterschreiben.
da dir das finanzamt geraten hat, nicht zu unterschreiben, wird das wohl so stimmen... einfach nich machen, wenn's dem FA net passt werden die sich melden...