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Antworten auf Fragen von chanti

Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von Nachodka am 30. Oktober 2009 08:40
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Ölbrände nie mit Wasser löschen !



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von anjanni am 30. Oktober 2009 07:53
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Deine Hausratversicherung informierst Du über Schäden an Deinem Eigentum, Deine Haftpflichtversicherung kannst Du fragen, ob sie die Installation des Vermieters bezahlt, für die sonst eventuell auch noch dessen Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden kann.



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von schneckle1980 am 30. Oktober 2009 07:49
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Die Hausrat übernimmt aber keine Schäden am Eigentum des VERMIETERS ...da grieft die Haftpflichtversicherung. Die deckt Schäden gegenüber dem Vermieter ab ( Mietsachschäden , aber keine mobilen, sondern nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile)

Steht in der Risikobeschreibung der AHB´s



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von Praline am 30. Oktober 2009 07:47
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Mach das! Die Versicherung greift: Hausrat!



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von Murksambau am 30. Oktober 2009 07:46
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hausratversicherung sollte das übernehmen - frag dort nach



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von RuleBritannia am 30. Oktober 2009 07:45
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Alle Brandschäden (auch fremde...) werden normalerweise durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Kommentar von 312a64e85f14f0ca232c2b6c63bba9ffsmallPeppels69 am 30. Oktober 2009 07:49

Ja, das stimmt, alles was runterfällt wenn man das Haus umdreht müssen die zahlen, hat mir mal ein Versicherungsmann gesagt. Aber wenn sie keine hat dann müsste doch die Haftpflicht greifen, oder?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 07:51

Da bin ich mir nicht sicher und will nichts Falsches dazu sagen...

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 30. Oktober 2009 07:51

Hier gehts ja um die Therme des Vermieters. Somit greift aber die Haftflichtversicherung



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von Peppels69 am 30. Oktober 2009 07:44
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Bei Fett wasser da habt ihr aber glück gehabt wenn euch nichts passiert ist. Normalerweise kannst du das der Haftpflicht melden. Du hast durch dein Verhalten ja die Therme beschädigt und da haften die. Les aber am besten das kleingedruckte deiner Versicherung mal durch ;-) Wenn jemand fremdes das Wasser draufgeschüttet hat dann müssen sie normal zahlen.



Versicherung bei Brandschaden

beantwortet von Strolchi09 am 30. Oktober 2009 07:41
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kannst ja mal versuchen....



Stromausfall in der Küche...

beantwortet von Schnulli00 am 21. Juli 2009 09:47
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Die Kosten trägt dein Vermieter. Melde ihm den Schaden und er soll einen Elektriker kommen lasse. Macht er dies nicht, darfst du aus der Notlage heraus (wenn wichtige Dinge nicht funktionieren) selber einen Elektriker kommen lassen, der den Schaden behebt. Die Rechnung darfst du dann dem Vermieter unter die Nase reiben.

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 21. Juli 2009 09:51

Nachtrag: Der Satz sollte beginnen mit

Die Kosten einer defekten Hauselektrik trägt...

Kommentar von chanti am 22. Juli 2009 09:57

Habe gestern einen Elektriker kommen lassen, es hat die Hauptsicherung der drei phasen rausgehauen. Dadurch ist mein Herd/Backofen kaputt gegangen, mehr gott sei dank nicht. Verursacht wurde das weil wir noch Sicherungen im Stromkasten haben und diese zuviel 50 A statt 25-35 A haben sollte. Aber nichts desto trotz wurde es repariert und die Rechnung geht an den Vermieter. Kann ja wohl nicht sein.



Stromausfall in der Küche...

beantwortet von somewehre am 21. Juli 2009 09:46
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stecke mal alle geräte die an der steckdose sind aus und mach dann die sicherung wieder rein vieleicht ist ein gerät defekt dann geht die siceung nicht rein



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