In der Entscheidung über den Dispo-Kredit sind die Banken frei und haben unterschiedliche Kriterien, z.B. monatliche Geldeingänge, Schufa-Scoring etc.
Allerdings kann ich Dir nur von einem Dispo abraten. Die meisten Alg2-Empfänger, die mal einen Dispo in Anspruch genommen haben, muss ich zur Schuldnerberatung schicken. Gib besser immer nur das Geld aus, dass Du tatsächlich hast.
Sieh Dir mal den Bewilligungsbescheid Deiner Mutter an. Wenn Du da mit draufstehst, wie ich vermute, dann seid Ihr eine BG. Du kannst im Bescheid erkennen, wieviel Bedarf Dir zugestanden wird und wieviel Einkommen angerechnet wird. Auf der Basis kannst Du mit Deiner Mutter über Eure Finanzen diskutieren.
Falls Ihr keine BG seid, solltest Du mal in Erfahrung bringen, was Deine Mutter von Ihren 580€ alles bezahlen muss: Miete, Strom, Telefon, Essen, ... ? Dann kannst Du sehen, ob die Verteilung gerecht ist oder nicht. So, wie Du es geschrieben hast, hast Du ja noch mehr Geld als sie.
Und wofür benötigst Du im Monat den Strom für 70€????
Ja, Du kannst die Zahlungen auch auf ein fremdes Konto leiten lassen. Wenn Du allerdings eine Vollmacht darauf hast, wird die Arge Euch möglicherweise als BG werten. Ob wegen der Gehalts- oder der Arge-Zahlungen ein Anspruch der Arge auf Einsicht in die Kontobuchungen besteht, kann ich nicht sagen, würde das aber auch nicht ausschließen.
Du solltest Dir ein eigenes Konto anschaffen. Falls sich alle Banken wegen Schufaeinträgen anzicken, wende Dich an eine Schuldnerberatung.
Wenn Ihr beide geringfügige Beschäftigungen habt, also 400-€-Jobs bzw. MiniJobs, dann arbeitet Ihr ja nicht in Vollzeit und es ist auch klar, dass Ihr Euren Lebensunterhalt nicht selbst schafft. Die Arge möchte Euch unterstützen, Vollzeittätigkeiten zu finden, mit denen Ihr Euch ohne Amt finanzieren könnt. Vielleicht wäre auch noch eine Ausbildung sinnvoll. Das alles ist mit dem Begriff der beruflichen Integration gemeint.
Im Rahmen Eurer Mitwirkungspflicht seid Ihr dazu angehalten, selbst zu suchen und Euch helfen zu lassen. Ich fürchte, Euch droht eine Sanktion, wenn Ihr da nicht mitmacht.
Bei uns wird das übrigens im Rahmen von Maßnahmen gemacht, auch parallel zum MiniJob.
Wenn Du bereits einige Zeit Alg2 beziehst: Nein. Solche Anschaffungen sind von der Regelleistung anzusparen, ein entsprechender Betrag wird bei der Festlegung der Höhe berücksichtigt.
Falls Du also in Deinem Bekanntenkreis keinen abstauben kannst, Du alle caritativen Einrichtungen in der Gegend abgegrast hast und auch in der Annonce keiner zu verschenken ist, wirst Du wohl oder übel die 100€ von der RL bezahlen müssen.
Einzige Ausnahme: Du hast nix, bist obdachlos und beziehst zum ersten Mal eine eigene Wohnung. Dann erhältst Du eine Erstausstattung, in der auch ein Kühlschrank mit drin ist.
Die Definitionsmenge ist die Menge der gültigen Argumente (= x-Werte) einer Funktion. Oft sind das alle x-Werte, für die man die Funktion ausrechnen kann. Man kann sie allerdings auch beliebig einschränken, wenn das von der Aufgabenstellung her sinnvoll ist.
Die Wertemenge ist die Menge aller Zahlen, die herauskommen können, wenn man alle Zahlen der Definitionsmenge in die Funktion einsetzt. Also: alle möglichen Funktionsergebnisse.
Beispiel: f(x) = x²
Hat z.B. die Definitionsmenge: D = R (alle reellen Zahlen)
Dann ist die Wertemenge: W = R+ (alle positiven reellen Zahlen und Null)
Warum? Es können ja nur positive Zahlen herauskommen, wenn man quadriert.
Man kann die Definitionsmenge auch eingrenzen: D = [0, 2]
Dann ist die Wertemenge: W= [0, 4]
Oft kann man leicht intuitiv auf die Wertemenge kommen, indem man z.B. sich den Graphen anschaut. Allerdings ist es oft nicht ganz einfach, sie wirklich mathematisch herzuleiten.
Bist Du unter 25 Jahre alt? Dann bildet die ganze Familie eine Bedarfsgemeinschaft und kann nur gemeinsam Alg2 beantragen. Damit werden alle Einkommen und Vermögen mitberücksichtigt.
Wenn Du über 25 bist, kannst Du gegenüber der Arge darauf beharren, dass Du wirtschaftlich selbständig bist. Dann kannst Du den Antrag für Dich alleine stellen und musst nur Dein eigenes Einkommen offenlegen.
Die Meldebestätigung bekommst Du dort, wo Du Dich bei einem Umzug ummeldest. Das heißt im Rathaus, der Meldehalle, dem Einwohnermeldeamt oder wie auch immer das in Deiner Gemeinde heißt. Nimm das Scheiben der Arge mit, in dem die die Meldebestätigung fordern, sonst musst Du dafür bezahlen.
danke für Eure Antworten. ich bin über 25..und wohne noch bei meinen eltern (zahle keine miete!). Kann ich trotzdem darauf bestehen dass ich wirtschaftlich selbständig bin ?!?
Nach meinen Informationen: Ja. Bei uns macht die Arge das sogar automatisch mit dem 25. Geburtstag. Hast Du dort mal nachgefragt?
nein habe ich nicht aber werde ich mal tun...mal sehen was dabei heraus kommt.
viel Erfolg
Weil: Alg2 erhält man, wenn man sich sonst nicht behelfen kann. Wer einen Lebenspartner mit Einkommen hat, kann von diesem unterhalten werden. Schließlich kann man davon ausgehen, dass die sowieso alles teilen.
Die Ehe ist dem Staat ein besonders schützenswertes Institut. Daher wird die Ehe z.B. steuerlich besonders gut gestellt.
Was allerdings richtig blöd ist, ist dass der Lebenspartner in der Krankenversicherung nicht familienversichert ist. Wenn das Einkommen so hoch ist, dass kein Alg2-Anspruch besteht, muss sich der Partner privat krankenversichern, was richtig teuer ist. Da hilft nur heiraten...
Ja, Du bekommst immer die Leistungen ab Antragstellung.
Ein Hund oder eine Katze ist auch mit Tierarztkosten immer noch erheblich billiger als rauchen. Und das wird auch niemand einem Alg2-Empfänger verbieten können.