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Diese Liste enthält alle Antworten von casilein, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Dürfen Lehrer Noten ihrer Schüler benutzen, um private Statistiken zu erstellen?

casilein
beantwortet von casilein am 6. Dezember 2009 09:50
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Wenn er die Daten so anonymisiert, dass man nicht mehr auf einzelne Schüler schließen kann, dann handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten nach dem Gesetz (§3 Abs. 1 BDSG), und er darf damit machen, was er will.

Das ist einfach, wenn er das nur nach einem Kriterium aufschlüsselt. Wenn seine Statistik aber beispielsweise klassenweise nach mehreren Fächern aufschlüsselt, dann passiert es leicht, dass man darauf schließen kann, um wen es bei einem Eintrag geht. Beispiel: Es gibt nur einen Schüler in der 9a, der in Mathe super und in Sport schlecht ist, das kann ja nur der Max sein. Ach, und der hat in Englisch auch eine 5? Oh, oh...


Arbeitslosengeld + Hartz IV wird es zusammen berechnet??

casilein
beantwortet von casilein am 5. Dezember 2009 11:40
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Ihr solltet nicht direkt eine Bedarfsgemeinschaft sein. Die genauen Bedingungen erfährst Du in §7 Abs. 3a SGB2.

Dann werdet Ihr zunächst als Haushaltsgemeinschaft geführt. Das bedeutet, dass die Miete geteilt wird (Deine Freundin erhält nur noch die Hälfte vom Amt) und Deine Freundin auch nur noch 90% der Regelleistung erhält (gemeinsam lebt es sich billiger...). Für Deinen Teil der Miete und Deinen Lebensunterhalt musst Du mit Deinem Alg1 selbst sorgen, sofern das ausreicht.

Wenn Ihr (irgendwann) eine BG seid, wird Dein Alg1 vollständig auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, da es kein Erwerbseinkommen ist.

Kommentar von badboy8409 am 5. Dezember 2009 15:18

dann weiß ich jetzt bescheid!!Vielen dank!!


Darf die Arge einfach Leistungen einbehalten ohne es vorher anzukpndigen?

casilein
beantwortet von casilein am 5. Dezember 2009 12:00
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Ok, der Sachverhalt wird langsam klarer. Besser wäre es, Du würdest gleich in der Frage alles schildern...

Du solltest umgehend mit einem Zeugen bei der Arge vorsprechen. Lass Dich nicht abwimmeln ("Termin in 2 Wochen..."), sondern bestehe auf einem "Nottermin". Lass Dir das Verhalten des Amtes erklären. Falls es tatsächlich keine Gründe für die Verzögerung gibt, verlange eine sofortige Berechnung der Leistung. Verlange auf alle Fälle eine sofortige Abschlagszahlung in bar! (Das geht, lass Dir da nix erzählen.)

Lass Dir vor allem alles schriftlich geben und mache nach dem Termin mit Deinem Zeugen ein Gedächtnisprotokoll. Wenn die sich weigern, Dir etwas Konkretes zu sagen, solltest Du ihnen schriftlich eine Frist setzen. In dem Fall würde ich wegen der Dringlichkeit 3 Tage für angemessen halten (2 zum Nachdenken und 1 für den Postweg). Du darfst so einen Antrag jederzeit stellen und wenn Du besonders böse bist auch "zur Niederschrift", d.h. Du diktierst, sie schreiben. Und lass Dir auf alle Fälle von Deinen Schreiben den Eingang auf einer Kopie bestätigen.

Kommentar von Tinitus81 am 5. Dezember 2009 13:03

ich danke euch, ihr habt mir echt geholfen...


Anlagen HARTZ 4 ???

casilein
beantwortet von casilein am 2. Dezember 2009 18:55
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Bist Du unter 25 Jahre alt? Dann bildet die ganze Familie eine Bedarfsgemeinschaft und kann nur gemeinsam Alg2 beantragen. Damit werden alle Einkommen und Vermögen mitberücksichtigt.

Wenn Du über 25 bist, kannst Du gegenüber der Arge darauf beharren, dass Du wirtschaftlich selbständig bist. Dann kannst Du den Antrag für Dich alleine stellen und musst nur Dein eigenes Einkommen offenlegen.

Die Meldebestätigung bekommst Du dort, wo Du Dich bei einem Umzug ummeldest. Das heißt im Rathaus, der Meldehalle, dem Einwohnermeldeamt oder wie auch immer das in Deiner Gemeinde heißt. Nimm das Scheiben der Arge mit, in dem die die Meldebestätigung fordern, sonst musst Du dafür bezahlen.

Kommentar von foreversummer am 3. Dezember 2009 16:19

danke für Eure Antworten. ich bin über 25..und wohne noch bei meinen eltern (zahle keine miete!). Kann ich trotzdem darauf bestehen dass ich wirtschaftlich selbständig bin ?!?

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 3. Dezember 2009 18:28

Nach meinen Informationen: Ja. Bei uns macht die Arge das sogar automatisch mit dem 25. Geburtstag. Hast Du dort mal nachgefragt?

Kommentar von foreversummer am 3. Dezember 2009 19:00

nein habe ich nicht aber werde ich mal tun...mal sehen was dabei heraus kommt.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 3. Dezember 2009 21:02

viel Erfolg


Ich komme warscheinlich in Harz4! :-(

casilein
beantwortet von casilein am 1. Dezember 2009 18:21
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  • Ihr werdet als BG gewertet, da Ihr vermutlich schon länger zusammen seid. (siehe §7 Abs 3a SGB2)
  • Deine Freundin verdient ziemlich viel, daher werden Ihr vermutlich keinen Anspruch haben.
  • Falls Ihr doch Anspruch habt, werden die Miete und die Heizung zunächst in voller Höhe übernommen. Allerdings werdet Ihr dann wahrscheinlich aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist (meist 6 Monate) eine angemessene Wohnung zu suchen. Diese Wohnung ist zu groß für 2 Personen.
  • Es ist weder erforderlich, den Vermieter noch den Arbeitgeber irgendein Formular ausfüllen zu lassen. Es reichen Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhungsschreiben, Arbeitsvertrag und die ganzen Zahlungen anhand der Kontoauszüge zu belegen. Die Kontoauszüge müsst Ihr ohnehin vorlegen. Vermieter und Arbeitgeber geht es nix an, wenn Ihr Alg2 beantragt.

Informationen zum Datenschutz

casilein
beantwortet von casilein am 24. November 2009 20:36
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Das darfst Du nach §28 Abs. 3 BDSG nach dem sogenannten Listenprivileg. Die genauen Bedingungen solltest Du Dir allerdings von einem Fachanwalt erläutern lassen.

Wenn Du eigene Produkte vertreibst, für die man gezielt Werbung nach fünf verschiedenen Kriterien macht, dann hast Du ein größeres Projekt am laufen. Da sollte eine anwaltliche Beratung drin sein. Möglicherweise benötigst Du sogar einen Datenschutzbeauftragten.

Im Übrigen macht mir Deine Herangehensweise Angst. Mit Aussagen wie "der User sollte erstmal nicht darauf aufmerksam gemacht werden" zeigst Du eine kaum vorhandene Sensibilität. Damit wirst Du vermutlich auf Dauer keine Kunden halten können.

Ein vernünftiger Umgang mit personenbezogenen Daten zeichnet sich dadurch aus, dass transparent ist, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert, ausgewertet und weitergegeben werden. Die Betroffenen werden an geeigneter Stelle davon informiert und erfahren auch, welche Rechte sie haben und wie sie diese Wahrnehmen können.


Hart 4 Antrag - Formulare

casilein
beantwortet von casilein am 27. November 2009 22:38
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Auch wenn Ivonne82 das dreimal schreibt: Natürlich gibt es Datenschutz auch für Alg2-Empfänger. Es reicht, wenn man der Arge das Einkommen und die Mietkosten auf geeignete Weise belegt. Das kann mit den Formularen für Arbeitgeber und Vermieter geschehen, muss aber nicht. Es reicht, den Arbeitsvertrag, den Mietvertrag und die Kontoauszüge vorzulegen. Letzteres muss man ja sowieso tun.

Andererseits hat die Arge natürlich auch kein Recht, den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag einzusehen. Aber irgendwie muss man den Nachweis schon führen...

Es reicht übrigens, dass Du die Formblätter ausfüllst und der Mitarbeiter der Arge Deine Angaben anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Er muss Verträge und Kontoauszüge nicht kopieren und in die Akte heften.

Siehe auch: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf


Betreuung von Amtswegen...

casilein
beantwortet von casilein am 23. November 2009 19:08
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Ich kann heinmueck nur zustimmen, Du solltest nur mit einem Anwalt hingehen. Vielleicht kann der sogar vor dem Termin Akteneinsicht bekommen, damit Ihr wisst, worum es geht.

Zur Arge solltest Du nicht mehr allein gehen. Du hast das Recht, immer eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Zu Psychologenterminen musst Du nicht gehen. Das können sie Dir nur anbieten, Dich aber nicht zwingen. Insbesondere dürfen sie ohne Deine Zustimmung keine Informationen über Dich austauschen, das würde den Datenschutz verletzen. Bei derartigen Gesprächen solltest Du immer vorher erfragen, was mit den Erkenntnissen, die man dort erhält, geschieht und wer das alles erfährt.

Ansonsten wäre es vielleicht sinnvoll, mit dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters zu sprechen. Vielleicht ist es ja möglich, dass Du zu jemand anderen kommst.


Dürfen im Jahresbericht einer Schule die Geburtstagslisten der Schüler veröffentlicht werden?

casilein
beantwortet von casilein am 20. November 2009 17:54
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Nein, das ist nur mit Einverständnis erlaubt. Es dürfen weder Namenslisten noch Einzelfotos veröffentlicht werden. Auch eine Klassenliste darf nur mit Einverständnis erstellt werden!

Die beste Möglichkeit wäre, dass jeder Schüler einen Steckbrief für sich ausfüllt - dann sollte es kein Problem sein.


Kann mir einer sagen, was das zu Deutsch heißt?

casilein
beantwortet von casilein am 14. November 2009 14:53
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Google sagt:
Kopieren \ Einfügen als Plain-Text-Funktion für die Zwischenablage Geschichte Artikel

Kontextmenü für Konfigurations-Fenster-und String-Auswahl-Dialog

Babelfisch hingegen:

Kopie \ Paste als Eigenschaft des normalen Textes für Klemmbrettgeschichteneinzelteile
Zusammenhangmenü für Konfigurations-Fenster und Schnur-Vorwähler-Dialogfeld

nett, oder?

Im Ernst: Vielleicht gibst Du mal den Zusammenhang an?

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 14. November 2009 14:56

Ich würde ja sage:
Kopiern/Einfügen als Möglichkeit für reinen Text für Zwischenablage-Verlauf-Punkte
Kontextmenu für Konfigurationsfenster und Zeichenketten-Markierungs-Dialogfenster
Aber das hilft ohne Zusammenhang auch nicht wirklich weiter...

Kommentar von 2fa8330ed335d0f942bd34a6e733069bsmallNannusims am 14. November 2009 14:58

Es geht um ein programm das sich "flashpaste" nennt und textteile die häufig verwendet werden automatisch anbietet einzufügen :)...wenns hilft :)

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 14. November 2009 15:04

Sieht so aus, als könnte man bequem Text aus der Zwischenablage einfügen, wobei eine Historie (also mehrere letzte Kopiervorgänge) genutzt werden kann. Außerdem wird ein Kontextmenü auch bei Dialogfenstern angeboten, so dass man dort Text in entsprechende Felder einfügen kann.

Ist geraten, ich kenne das Programm nicht, aber so würde ich das interpretieren.

Kommentar von 2fa8330ed335d0f942bd34a6e733069bsmallNannusims am 14. November 2009 15:05

würde dir jetzt am liebsten einen stern geben!!! danke! :) ...

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 14. November 2009 15:06

google doch mal nach dem Programm, der zweite Link enthält direkt eine deusche Beschreibung: http://www.freeware-archiv.de/FlashpasteLite-Zwischenablage.htm

Kommentar von 2fa8330ed335d0f942bd34a6e733069bsmallNannusims am 14. November 2009 15:14

ja hab ich auch gemacht - danke nochmals :)



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