Also normalerweise kann sie jeder User selbst verwalten, hast aber auch die Möglichkeit es über das Default User bzw. All Users Profil festzulegen.
Aber k.A. wie genau-weiß nur, DASS es geht, sorry
Die Themes die du unter Windows installierst, geht ja nur als Admin, stehen jedem Benutzer zur Verfühgung. Eingestellt werden sie aber für jeden Benutzer einzeln.
nein tut mir leid, deswegen hab ich ja gefragt o_O
Da du dich ja so gut auskennst solltest du dir deine Frage selbst beantworten können:-))
ab jetzt bitte antworten mit denen ich was anfangen kann. ich hab keine lust auf irgendwelche dummen diskussionen
WilliWinzig am 14. September 2008 13:23 soll das heißen das meine Antwort dumm war?
man sollte auch ein bisschen ahnung von computern haben wenn man diese frage beantworten will. man kann sich für windows verschiedene themes runterladen, damit man nicht immer nur die langweilige standart benutzeroberfläche hat. da ich den computer nicht alleine benutze wollte ich wissen, wenn ich jetzt so ein theme installiere, gilt das dann nur für mich oder auch für die anderen benutzer?
Hallo canhamo35,
bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Antworten zu deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Ich habe deine Frage durchgelesen, weiß aber trotz allem nicht was du meinst
Beschwerst Du Dich immer, wenn jemand auf Deine Sicherheit achtet? Verhalte Dich richtig, dann muß Dich auch niemand zurückweisen.
Klar darf das Ordnungsamt fast alles. Aber guck mal, ob die sich selbst rüberwagen. Vielleicht ist es auch etwas gefährlich und die Sperrung hat einen trifftigen Grund! Grunz!
Aber sicher musst du Weisungen des Ordnungsamtes bzw.dern Bediensteten Folge leisten,sagt schon irgendwie der Name.
Aber sicher kann das Ordnungsamt das: Du gefährdest Dich und andere und das ist strafbar. Bis zu drei Monate Fahrverbot Wartepflicht vor dem Andreaskreuz besteht, wenn ein Zug in Sicht kommt oder wenn er seine Durchfahrt mit Signaltönen ankündigt. Das gilt auch, wenn außer dem Andreaskreuz keine weitere Sicherung (Lichtzeichen, Schranken) vorhanden ist.
Außerdem muß der Autofahrer anhalten, wenn rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, die Schranken sich senken oder ein Bahnbediensteter Halt gebietet (siehe Foto). Wer trotzdem fährt, wird künftig mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft, bekommt drei Punkte und zahlt 150 Euro Bußgeld. Bislang waren auch in diesen Fällen nur 50 Euro und drei Punkte fällig. Wer gar eine geschlossene Halbschranke umfährt, geht künftig sogar drei Monate zu Fuß, bekommt vier Punkte und zahlt 450 Euro. Radfahrer und Fußgänger zahlen dafür 225 Euro Strafe.
Quelle: http://www.autobild.de/artikel/verschaerftes-verkehrsrecht_54705.html
Luise am 17. Januar 2008 19:26 Und hier zum Bußgeldkatalog: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm
alles klar :) danke auch an die anderen