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Antworten auf Fragen von breezy

wieviele Katzen darf man halten; hat der Nachbar das Recht die Anzahl zu verfügen?

beantwortet von Tuma1 am 24. September 2009 20:39
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Ich habe auch Katzen, die draußen herumlaufen und möchte natürlich nicht, dass sie jemanden über Gebühr belästigen. Leider stelle ich mehr und mehr fest, dass die Nachbarn solche Dinge oft selber Schuld sind. Statt die Katzen konsequent zu verjagen (meine haben vor Fremden Angst), werden die Katzen von vielen erst mal angelockt, bekommen Leckerchen usw. Woher soll denn Katze nun wissen, zu welchem Nachbarn sie auf die Terrasse darf und zu welchem nicht? Manchmal sind sie trotz strömendem Regen nicht auffindbar und oft genug auch pappesatt, wenn sie nach Hause kommen. Ich habe immer ein bisschen Angst, dass sie einmal an den Falschen geraten. Dann gibts noch die, die das Tier zwar anlocken, aber dann wird es ihnen zu viel und sie regen sich auf. Mir kann keiner erzählen, dass eine Katze irgendwohin kommt, wenn sie mehrmals laut verjagt wurde oder gar einen Wasserstrahl abbekommen hat. Und gegen Geschäfte in Nachbars Garten kann man auch so einiges tun.

Ich bin einer Meinung mit Rennschnecke, da muss ein Dialog her. Es gibt für vieles auch Lösungen, die man vielleicht gemeinsam umsetzen kann.



wieviele Katzen darf man halten; hat der Nachbar das Recht die Anzahl zu verfügen?

beantwortet von Rennschnecke am 20. Mai 2009 23:40
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Noch eins... Ignoriere und vergraule die Nachbarn besser nicht, wer weiß wozu die sonst gegenüber Deinen Katzen fähig sind!



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beantwortet von Rennschnecke am 20. Mai 2009 23:40
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Kannst Du nicht evtl. dafür sorgen, dass nicht alle 4 Katzen immer zur selben Zeit draußen sind? Würde die Situation vielleicht etwas entschärfen. Verlangen können sie es soweit ich weiß nicht. Es können ja auch Katzen aus der umliegenden Nachbarschaft kommen und z. B. in deren Wohnungen gehen. Schenk ihnen "Verpiss Dich" Pflanzen und rede mal mit ihnen. Erkläre ihnen wie es für Freigänger ist eingesperrt zu werden und versuche ihnen klar zu machen, dass man nicht mal eben so ein Tier einfach abgeben kann. Ist ja schließlich ein Familienmitglied. Versuche Verständnis zu bekommen. Ruhig und sachlich und vor allem miteinander reden hat schon viele Probleme gelöst. Viel Glück und LG Rennschnecke



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beantwortet von xopalx am 19. Mai 2009 16:46
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Kommt mal runter, es gibt eindeutige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Vermieter und Mieter müssen an Freilauf gewöhnte Katzen dulden. Es grenzt an Tierquälerei, einen Freigänger einzusperren. Brutzeit ok - was ist mit natürlicher Auslese mit natürlichem Verhalten überhaupt? Nur weil wir Menschen allzu sehr auf Regelwerke stehen, kann man doch Tiere nicht derart unterwerfen. Also wenn Deine Katzen bisher draußen geduldet wurden, kann man nicht von Dir verlangen, sie jetzt einzusperren. Im Übrigen müssen Nachbarn 2 freilaufende Katzen in der Nachbarschaft dulden.



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beantwortet von apriket am 18. Mai 2009 10:53
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Hier geht es um die Frage der Zumutbarkeit, d.h.: was ist den Nachbarn in diesem Fall zumutbar und wann ist hier die Grenze des Erträglichen überschritten. Dies Frage kann nur für den einzelnen Fall speziell geklärt werden, weil die näheren Umstände und Gegebenheiten dabei herangezogen werden müssen. Eine Höchstzahl von Katzen schreibt der Gesetzgeber jedenfalls nicht vor, und bei lediglich vier Katzen dürften es die Nachbarn auch schwer haben, einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, der dir die Abgabe eines der Tiere auferlegt. Außerdem musss der Nachbar ja den Beweis erbringen, dass es deine Katzen sind, die ihr Geschäft in der behaupteten Häufigkeit in seinm Garten erledigen.



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beantwortet von maxi6 am 18. Mai 2009 10:52
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Meine Güte, wegen 4 Katzen so ein Aufhebens. Frag mal Deinen Nachbarn, ob es einen Unterschied macht, ob es jetzt 3 oder 4 Katzen sind!!! Frag mal in einer guten Gärtnerei, es gibt eine Pflanze, die "Verpiss Dich" heisst und einen Geruch aussenden, den Katzen meiden. Vielleicht schenkst Du Deinem Nachbarn mal so ein Pflänzchen.



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beantwortet von wurzeldackel am 18. Mai 2009 10:47
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das können sie verlangen,aber du mußt es nicht.wenn katzen in andere häuser gehen müssen ja balkontüren und fenster auf stehen,katzen sind nun mal neugierig.wiso agressiv??? wurde denn schonmal jemand gekratzt oder so? ihre geschäfte vergraben die katzen doch,also kann das nicht soo schlimm sein.ist außerdem guter dünger...-)

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 18. Mai 2009 12:08

Ich würde mal Dein Gesicht und dein Geschrei erleben -wenn man beim Unkraut jäten in die Katzenkacke fasst. Warum glauben einige Leute das Ihre Katzen alles dürfen. Und warum muss man gleich 4 Stück von den Viehern halten- ich finde das mit der Tierhaltung in den Wohnungen nimmt in letzter Zeit sehr überhand.Und noch etwas -jetzt haben die Katzen überhaupt nichts im Freien zu tun- es ist Brutzeit der Vögel und die Katzen müssen bis Sept. im Haus gehalten werden.

Kommentar von stevo141 am 19. Mai 2009 09:00

Was ist das denn für n Quatsch - bis September im Haus !?



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beantwortet von tergenna am 18. Mai 2009 10:44
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Na ja, ich kann die Nachbrn verstehen. Hast du mal im Garten gearbeitet und dabei in einen "Katzenhaufen" gefaßt. Es ist nicht nur ekelig sondern auch gesundheitsgefährdend (Infizieren mit Hepatitis B). Hast du darüber schon mal nachgedacht???



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beantwortet von maiki01 am 18. Mai 2009 10:42
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verlangen können sie das nicht. Ich habe auch so ein Problem mit den schei.. freilaufenden Viechern. Meine Terrasse wird als Katzenklo benutzt und ich hatte die schon bis bei mir im Bett. Mich kotzt das ganz gewalltig an. Warum schafft man sich Tiere an, wenn sie draußen herumstrolchen? Ich habe volles Verständnis für den Nachbarn



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beantwortet von augustkoenigin am 18. Mai 2009 10:42
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Wenn Deine Katzen bei ihrem Freigang die Nachbarn belästigen kann der Vermieter "Hausarrest" für die Stubentiger verhängen bzw. ein Halteverbot (bei Wiederholung) erteilen. Als Katzenhalter bist Du für Deine Tiere und das, was sie anrichten, verantwortlich. Und im Interesse einer guten Nachbarschaft solltest Du auch dafür sorgen, dass die Nachbarn nicht belästigt werden. Es ist nicht jedermanns Sache, Katzen zu haben.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 18. Mai 2009 10:55

Hier muss im Zweifelsfall durch ein Gericht erst geklärt werden, ob der Tatbestand einer solchen Belästigung überhaupt vorliegt; dass sich der Nachbar belästigt fühlt, reicht dazu allein nämlich noch lange nicht aus.

Kommentar von Catfan am 18. Mai 2009 11:22

ich glaube so einfach ist das nicht,ich habe von Urteilen gehört wo es anders entschieden wurde und kein Hausarrest in dem Sinne verhangen wurde.



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