örtlich sehr unterschiedlich. wenn der zuständige richter überarbeitet ist kann das dauern...
die dringlichkeit könnte auch eine rolle spielen.
Das Auto kann den Besitzer/Halter wechseln. Versicherungsnehmer könntest Du bleiben. Bei der e.V. musst Du soweit ich das hörte, auch Geschenke an Verwandte der letzten 6 Monate (oder länger) angeben. Sofern Du dann irgendwann mal planst, das gereglete Insolvenzverfahren zu machen, bist Du von den Mitwissern immer erpressbar und wenn Du erwischt wirst, ist das ganze verfahren hinfällig. Vielleicht ist ein seriöse Verkauf und die Nutzung des Geldes für das Insolvenzverfahren oder als Verhandlungsmasse gegenüber den Gläubigern zielführender, als täglich um die Entdeckung zu fürchten.
Das umschreiben kannst du dir sparen, bei EV greifen verkäufe ca. 1 Jahr zurück. Halter ist immer der der im Brief/Zulassung steht.
also muss ich zahlen, wenn ich das Auto nicht verlieren möchte?? danke schon mal
coyotincaos am 7. Juli 2009 11:13 Nicht immer
also noch mal Klartext. eigentümer ist der, der im Brief steht. Besitzer der, der es nutzt. Auf den kann es auch zugelassen werden. Das Auto muss den Eigentümer wechseln, weil ich als Ehefrau eine eideststattliche Versicherung abgeben muss. Das ist keine krumme Sache sondern ein Rechtsstreit, der aber auf meine Kappe geht (Ehefrau) Und wir möchten das Auto nicht verlieren.
Paß bloß auf! Es könnte nämlich sein, daß größere Einnahmen der letzten Monate erfragt/erforscht werden. Also den Kaufvertrag schön zurückdatieren.
Der, auf dem das Fahrzeug zugelassen ist, ist auch der Halter (Besitzer).
Die einzige Möglichkeit ist, das das Auto auf dich zugelassen ist, und dein Ehemann die Versicherung Zahlt.
Das wird bei der Versicherung dann mit Abweichenden Halter Poliziert.
Nachteil: Die Strafzettel kommen zu dir.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, würde dir Raten, die Zulassungsstelle zu kontaktieren.
Wenn das Auto auf Dich zugelassen ist, ist es Dein Eigentum.
Besitzer ist der, der es (täglich) nutzt.
Möchtest Du wissen, ob es über Deinen Mann versichert sein kann? - Kann es ohne Probleme, egal wer der Halter (Eigentümer) oder ständige Benutzer (Besitzer) ist.
So ein Unfug! Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag als Erwerber steht. Ob Ihr intern andere Regelungen trefft, ist nicht relevant bezüglich der Eigentümerfrage.
Eigentümer des KFZ ist der, der im Brief als Halter eingetragen ist. Nur der kann das Auto rechtmäßig verkaufen.
klar, mache einen Vertrag, findest Du im Internet. Dann bist Du Eigentuemer und Dein Mann Besitzer (Nutzer)
Also ich würde schwören, dass der Besitzer auch gleichzeitig Eigentümer ist.
dein auto kann das nicht, das musst schon du machen
Falls du damit versuchst, die Arge oder das Finanzamt zu täuschen: Die finden das raus, zusätzlich könnte es eine Anzeige wegen versuchter Unterschlagung oder versuchten Betruges geben.
Nein, mit Arge oder Finanzamt hat das nichts zu tun. Es geht um eine EV, die ich ggf. ablegen muss.
Trilobit am 7. Juli 2009 10:14 Das kommt aufs Gleiche raus. Du schaffst Vermögen auf die Seite, um dessen rechtmäßige Verwertung zu verhindern. Die Gläubiger können dich dafür genauso anzeigen. Arge und Finanzamt waren nur Beispiele für staatliche Gläubiger.
wenn er als halter eingetragen wird und du trotzdem besitzer bleibst, natürlich. oder eben andersrum