wenn das vorher so abgesprochen war, wirst Du nichtz sehr gute Chancen haben, da schließe ich mich der Mehrheit hier an. Die Differenz wirst Du wohl zahlen müssen. Kannst Dich auch zB. unter http://www.ummelden-24.de informieren. Zumindest haben Sie die die Umzugskosten bewilligt, ist doch auch schon mal was :-)
Da wirst Du schlechte Karten haben,ich bin innerhalb der Stadt umgezogen.Kaution,Umzugskosten von hause aus abgelehnt von Arge.Bekomme von der Arge des vorherigen Bezirks nicht mal einen Aufhebungsbescheid,sodas ich jetzt bei der neuen Arge richtig Probleme habe,überhaupt Geld zu bekommen (Neuantrag ).Die Miete für den jetzigen Wohnraum ist sogar 50€ billiger,da sollten die doch zufrieden sein. Als Begründung für den Wohnungswechsel:Bin seit Arbeitsunfall gehbehindert,zwecks treppen steigen. Heizung hat in Heizperiode nur zu 50% funktioniert. Nur das alles hat die Herrschaften der Arge sehr wenig interessiert. Und ich habe vorher alles ordnungsgemäß gemeldet,das ich umziehe. Bin gespannt,wie es bei Dir ausgeht...
Ich würde das nicht so einfach hinnehmen. Es gibt immerhin für jeden Ort eine bestimmte Summe die an Miete übernommen wird. Wenn deine alte Wohnung drunter lag, dann müssen die die neue Miete auch zahlen. Hast Du die Möglichkeit Dir einen Rechsantwalt zu nehmen? Damit kommt man immer am besten voran. Die Argen halten sich oft nicht an Gesetze. Klagen kann ja der "Kunde". Und das dauert und die Arge spart Geld.....
also die alte wohung lag bei warm 302 € die neue dagegen kalt 340 €
der vermieter hat quassi mit in der gleichen wohnung gewohnt nur das jeder sein einges reiich hatte badezimmer usw, die wohnungen waren zusammen geschnitten also aus 2 wurde eine.
Da wirst Du nicht viel Glück haben. Sich mit dem Vermieter nicht mehr zu verstehen ist kein Umzugsgrund. Es sei denn es gibt wirklich gravierende Mängel in eurer Mieter-/Vermieterbeziehung die allerdings nur der Vermieter zu vertreten hat. Aber auch dann wird es schwer. Das der Umzug bewilltig wurde, bedeutet ja für dich nicht automatisch, dass Du ihn auch durchführen musst. Wenn Du allerdings vielleicht schon gekündigt hast, wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
ja das habe ich, wohn auch in der neuen wohnung, kaution usw habe ich alles selber bezahlt ohne dem amt.
Ich denke nein, die Arge hat dem Umzug unter der Vorrausetzung zugestimmt, daß sie dir nicht mehr als die alte Miete zahlen werden . Deshalb würde ich auch keine neue Wohnung mieten, die sehr viel teurer wird , wie deine alte Wohnung es war.
danke für die antwort. ja aber was hätte ich denn machen sollen dann hätte ich zum 01.05 auf der strasse gewesen und das möchte ich ned. werd dennoch mal nen wiederspruch einlegen denn wenn das so weiter geht dann mal gute nacht.
Moon am 8. Mai 2008 17:19 Vielleicht bekommst du hier besseren Rat: http://www.sozialhilfe24.de
jbinfo am 8. Mai 2008 17:20 Wer hat denn gekündigt, Du oder Dein Vermieter ?
ich habe gekündigt. aber nur weil es nicht mehr ging mit der person unter einen dach zu wohnen. auch wenn jeder seine wohnung hatte, war es nach nen jahr doch nicht mehr das was man will.
jbinfo am 8. Mai 2008 17:36 Vielleicht hättest Du diese Frage hier schon mal reinstellen sollen bevor Du gekündigt hast. Ich denke mal, da wird Dir nun auch kein Anwalt mehr helfen können. Du hast gekündugt, Du bist schon umgezogen, Du wirst die 38,- Euro mehrkosten tragen müssen. Sprech doch dennoch mal mit Deinem Berater bei der ArGe und erläutere die genaue Situation. Wenn Du Deinen neuen ALG2 Bescheid ab 01.05. schon hast, könntest Du erstmal vorsorglich Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Überprüfung stellen. Grundsätzlich solltest Du auch bei einem Besuch bei der ArGe nicht alles sofort unterschreiben sondern mit nehmen, in Ruhe durchlesen und am nächsten Tag wieder hingehen. Der Link von @moon73 aber auch www.gegen-hartz.de könnte für die Zukunft hilfreich sein. Viel Glück
Moon am 8. Mai 2008 17:37 Die Arge muß die eigentlich immer die Miete zahlen, die an deinem Wohnort als angemessen gilt. Alles was darüber liegt, zahlt die Arge nicht. Wenn die Miete in deiner neuen Wohnung in diesem Bereich liegt, dann leg ruhig einen Widerspruch ein und begünde ihn damit.