Hatte das auch mal und brauchte Monate um den Gestank aus der Wohnung zu bekommen. Ich kann dir nur raten Tapete ab. Die Decke würde ich auf jeden Fall streichen. Alles andere übertüncht den Geruch doch nur.
Für Holz gibts nen speziellen Nikotin Abbeizer. Kostet n Tütchen für paar Liter 1 € im Baumarkt.
ja genau, so dachte ich mirs auch schon
danke für den tipp, gehe morgen gleich in den baumarkt
es gibt jetzt eine neue farbe mit nikotinsperre,frag mal im baumarkt
nikotinsperre.......ist sicher vorsorgend gemeint, oder auch als geruchsentfernung, da ich ohnehin in den baumarkt muß, frag ich mal danach
Sakrotan Schimmelentferner o.ä. entfernt alle organischen Stoffe
glaub das wird zu teuer, wie sollte ich das machen..... auf die wände sprühen bevor ich die farbe drauf walze
Ja, muß er. Macht er eigentlich automatisch mit der letzten Abrechnung, kannst ihn aber sicherheitshalber noch mal schriftlich darauf hinweisen.
muss er nicht. nur, wenn kein neuer AG anschließt.
neuer AG noch nicht vorhanden, müßte aus gesundheitlichen gründen kündigen......(ALG)
kodiaksa am 29. Juni 2008 15:13 Ich habe bei jedem meiner Arbeitsverhältnisse nach deren Beendigung sämtliche Urlaubsansprüche ausbezahlt bekommen. Wenn er den Urlaub nicht mehr nehmen kann wegen Krankheit, muß er ausbezahlt werden. Wieso soll der neue Arbeitgeber die Ansprüche des alten leisten?
ja genau so sehe ich das auch, danke
hatte aber nicht, vielleicht nachberechnung. aber anscheineind muß ich schriftl draufhinweisen...danke für deine antwort
Zeugen gab es dann wohl nicht ...
Wenn ein 12-jähriges Kind einen Unfall verursacht, haften die Eltern bzw. deren Privathaftpflichtversicherung.
Wenn das Kind den Hergang genau so schildert wie Du, dürfte das auch kein Problem sein. Schwierig wird es, wenn die Darstellung des Kindes von Deiner erheblich abweicht. Dann bist Du beweispflichtig.
Besser wäre gewesen, Du hättest die Polizei dazugebeten. Dann hätten die vor Ort eine Unfallaufnahme gemacht. Aber der Konjunktiv zeigt: das nützt nun nicht viel.
danke für die antwort, haja zeugen, na der unmittelbare freund (2fahrradfahre). und bei mir hat noch eine freundin gesessen. und von der anderen seite kamen noch 2 kumpels dahergesaust, die hatten die beiden anderen gesehen, wie sie rab gekommen sind (mit tempo)
die mama vom jungen und ich haben unsere adressen ausgetauscht....wir bleiben in kontakt, sagte sie. jetzt weiß ich nicht, sollte ich meine versicherung anrufen was ich in diesem fall machen soll, wegen der fahrradkratzer? wäre nett wenn du mir noch mal antworten könntest. LG
Na, das sieht doch gut für Dich aus.
Du mußt der Mutter des Jungen schriftlich Deine Forderung übergeben, damit sie das bei der Haftpflichtversicherung einreichen kann. Dazu benötigst Du einen Kostenvoranschlag von irgendeiner Werkstatt, die Dir die Kratzer wieder beseitigen könnte.
In dem Brief setzt Du auch eine Frist, bis wann Du die Sache erledigt haben möchtest. Aber setze die einigermaßen großzügig, damit die Versicherung die Gelegenheit zum Handeln hat - also in diesem Fall nicht 14 Tage, sondern eher 4 Wochen.
Dann sollte das laufen.
MuskeTier am 1. Dezember 2008 19:34 D.h. für anjanni - alles andere ist falsch!
Und nimm Dir einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, falls die Eltern von dem Kind nicht in angemessener Weise reagieren.
Leider ist das so wie kiralee sagt abher es gibt auch andere Fälle mach dich einfach mal bei google schlau da gibt es diese Ausnahmefälle unter Erfahrungsberichten mit dem Gesetz.
Wenn Du die Adresse hast, dann kannst Du schauen, ob die Haftpflichtversicherung der Eltern das mit abdeckt. Am Besten einigst Du Dich mit Ihnen, da Du ja wohl keine Polizei eingeschaltet hast, kannst Du nur auf deren guten Willen hoffen. Wenn die nun sagen, dass das Kind nix dafür kann, dann hast Du leider Pech gehabt, denn dann müsstest Du schon beweisen, dass Du keine Schuld hast. Das wird schwer.
ja wir sind ja extra zu denen heim und haben die beiden fahrräder am bahnhof abgeschlossen. der andere junge hatte zu meiner freundin auch gesagt, er hat es im sraßenspiegel ja auch gesehen und ihm gesagt, mach mal langsam da kommt ein auto. und zusätzlich kamen von der anderen seite gleich noch 2 kumpels angefahren und haben gesehn wie sie runtergesaust sind. und klar hat es ganz doll gebremst. aber bei der nassern fahrbahn, rutscht das fahrrad natürlich auch. hm, und die mama war auch ganz nett, und beide wußten wir nicht wie es nun weitergeht.
DatSchoof am 27. Juni 2008 15:08 Also ... es ist im Grunde nun ganz einfach. Wenn Du Dir mit der Mutter einig bist, dann bietest Du sie ihre Privathaftpflicht anzurufen. Sie soll dann sagen, dass Ihr Sohn, Ihre Tochter einen Unfall verursacht hat. Da kann sie ja dann ruhig ein wenig drastisch sagen, dass er oder so Schuld gewesen ist. In der Regel sollte die Versicherung dann nach einem Kostenvoranschlag fragen, mit ein wenig Pech kommt ein Gutachter raus. Aber dann geht eben alles seinen Gang.
kinder unter 7 jahren sind nicht schuldfähig; kinder im alter darüber hinaus z. T. ansonsten die eltern fragen, ob es möglich wäre, dies über deren privathaftpflichtversicherung zu regeln. mit einem vernünftigen gespräch und sachlichkeit kommt man hier am weitesten. viel glück!
das Kind ist 12 - steht in der Frage
Gartenfee1971 am 30. Juni 2008 13:37 danke. ich kann lesen und du offensichtlich nicht, denn deshalb habe ich das mit der privathaftpflicht und dem vernünftigen gespräch geschrieben.
In der Regel hat der Autofahrer , wenn es um Kinder und/oder Fahrräder geht immer Schuld oder eine gehörige Portion Teilschuld
ja genau, dass habe ich auch zu meiner freundin gemeint, sie saß mit im auto. sie meinte aber, er wäre auch draufgefahren, wenn wir gestanden hätten.
sorry, hier sollte die antwort hin, so dachte ich auch schon, tapete ab und neue drauf