Diese Liste enthält alle Antworten von bitmap, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

''Aber: Ist diese nicht längst verjährt?''
Noch lange nicht.
Siehe BGB §§ 195 und 199.

''der illegal Sachen gedownloadet hat?''
Was für ''Sachen''?
mirko9797 am 24. Dezember 2009 01:06 Musik, Filme und Spiele
wie viel???(ungefähr)
bitmap am 24. Dezember 2009 01:14 Kommt drauf an, was demjenigen vorgeworfen wird.
Zu Strafen siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ § 106 und folgende.

Am sichersten gehst du, wenn du in eurer Stadt-/Gemeindeverwaltung danach fragst. Da das nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
In der ''Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege'' unserer Stadt steht da z.B. ''Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.''
... aber das kann bei euch ganz anders geregelt sein.


Schau doch als Beispiel mal die Netiquette von gf.net an http://www.gutefrage.net/policy#Netiquette
So oder so ähnlich ist es auch in Foren und Chats.

''Ist das Rechtens.''
Wenn der Umzug nicht erforderlich war: Ja.
''Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht.''
hensa am 21. Dezember 2009 17:32 Danke für deine Antwort, aber die Heizkosten waren vorher 70 euro und jetzt soll ich nur 39 euro bekommen, das ist aber bestimmt nicht richtig oder?
bitmap am 21. Dezember 2009 17:36 Es geht ja um beide Kostenarten zusammen (''Aufwendungen für Unterkunft und Heizung'')
Ohne die Geschichte dazu, kann dir aber keiner mit den paar Infos weiter helfen.
Frag doch mal hier http://www.elo-forum.org/

Dann schreibe den support per mail an (info@gutefrage.net).
Diese Frage wird gelöscht, wegen user-Vorführung.
Spinosaurus am 20. Dezember 2009 14:29 Wurde sie nicht.
bitmap am 20. Dezember 2009 14:43 Aber der user-Name wurde entfernt. Und normalerweise werden soloche Beiträge gelöscht. Umsonst schreibt der support nicht ''gilt hier als Uservorführung und wird nicht geduldet''.

''Muss das Gehalt bis Ende Dezember noch gezahlt werden?''
''Müssen (so habe ich das in google gefunden) 6 Wochen Gehalt gezahlt werden, auch wenn es über die Probezeit hinausgeht (auch wenn durch AG gekündigt wird)?''
Prima, vielen Dank!!