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Antworten auf Fragen von bima1010

bett-teppiche

beantwortet von Hexe2354 am 26. November 2009 11:01
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Das wird ein Überschuss an Fasern sein und die gehen erst mit der Zeit weg. Versuch es mal mit kräftig abbürsten! Lg Rita

Kommentar von Simple_avatar4smallbima1010 am 26. November 2009 19:48

DANKE WERDE ES VERSUCHEN

Kommentar von 5d367f549bf420c3f351fadf0a5d4ad5smallHexe2354 am 26. November 2009 23:23

Gerne!



weihnachtsgeldanspruch

beantwortet von Strabahner am 18. November 2009 02:23
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Leider bekommst du nichts!!! Denn meist ist es in TV so geregelt, dass der MA am 30.09.20XX in Arbeit gestanden haben muss. (So, oder so ähnlich steht es immer drin) Und es muss einen TV geben, sonst gäbe es kein Weihnachtsgeld. Lies einfach mal in dem TV nach, der für dich maßgebend war.



weihnachtsgeldanspruch

beantwortet von schildi am 17. November 2009 11:21
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http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=tips/weihnachtsgeld/anspruch.html



weihnachtsgeldanspruch

beantwortet von marcel1276 am 17. November 2009 11:18
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ja, laut Tarif hättest du Anspruch auf einen Anteil von 6 Monaten gehabt.

Kommentar von DerIng am 17. November 2009 15:08

Jeder Tarifvertrag ist aber anders. Da kann es durchaus Unterschiede geben.

Kommentar von 4bfefd72529dd4265d51f3fe113d0040smallmarcel1276 am 17. November 2009 15:14

ja, da hast du recht, sie schreibt aber oben auch, daß es in ihrem Vertrag festgeschrieben ist.



weihnachtsgeldanspruch

beantwortet von Schnuckerzecke am 17. November 2009 11:18
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Wenn du ein 13. Monatsgehalt vereinbart hast, ist das ja nicht nur für Weihnachten gedacht, sondern fürs ganze Jahr (für Steuern oder ähnliches). Also hast du Anspruch auf den Anteil des angefangenen Jahres, auf dein 13. Monatsgehalt!

Weil das ganze so verwirrend ist, heisst das bei uns ja auch nicht Weihnachtsgeld. Es ist einfach der 13. Monatslohn! Einige zahlen diesen halb/halb aus, z. B. einen Teil im Sommer und einen im Winter, ich kriege ihn zusammen mit dem Dezemberlohn.



weihnachtsgeldanspruch

beantwortet von diemeggie am 17. November 2009 11:17
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normalerweise müsstest du anteilmäßig noch weihnachtsgeld bekommen.



wortschatz

beantwortet von Scorba am 11. November 2009 15:41
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Es gibt beide Begriffe die auch recht die gleiche Bedeutung haben.

Wobei ich unter "inmobil" nur die Synonyme finde wie bei immobil. Sollte also eher "immobil" richtig sein wie es scheint



wortschatz

beantwortet von jballllll am 11. November 2009 15:40
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immobil von immobilis (lat. unbeweglich)



billie jean

beantwortet von wim50 am 6. November 2009 16:27
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So was macht man bei Antenne Bayern gelegentlich.

Kommentar von Simple_avatar4smallbima1010 am 6. November 2009 16:29

dankefür deinen hinweis,werde mich dort mal schlau machen



haben sich schon....

beantwortet von cbpolarstern am 3. November 2009 11:33
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Also ich lasse mich NICHT gegen die Schweinegrippe impfen. Die ist nicht gefährlicher als die "gewöhnliche" Grippe, an der auch sehr viele Menschen versterben. Nur - darüber wird seltsamer Weise nicht gesprochen. Und vor allem: der Impfstoff gegen die Schweinegrippe ist erst sehr kurz auf dem Markt und noch gar nicht auf ihre Gefährlichkeit bzw. Wirkung / Nebenwirkung getestet. Lasse Dich gegen die gewöhnliche Grippe impfen, das ist sicher und ungefährlicher. Gruß, Alexander



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