Hier bei uns zählt die Verbrauchsstelle. Soll heißen, dass die Stadtwerke z.B. auch nach einem Umzug den Strom wegen "alter" Schulden nicht abklemmen dürfen, sondern diese aus der alten Wohnung resultierenden Schulden "nur" beitreiben dürfen.
Die Praxis sieht allerdings anders aus. Aber wenn es sich nur 50% gefallen lassen, reicht das doch schon... ;-)
Ob dies erlaubt ist, erfährst du wahrscheinlich am ehesten aus den Geschäftsbedingungen oder durch eine Rechtsberatung. Du solltest aber überprüfen, ob die Verjährung nicht eingesetzt hat. Das heißt, ob auch Regelmäßig gemahnt wurde. Außerdem solltest du unbedingt versuchen zu verhandeln. Ich habe im Bekanntenkreis erlebt, dass alte Forderungen sich bis zu 50% reduzieren ließen.
Es wurde schon vor ca.2Jahren ein Titel beim AG erwirkt und daher nicht mehr abwehrbar. Aber jegliches Amt hier "Schmeisen mir immer Knüppel zwischen die Beine"
Versuch doch mal ein klärendes Gespräch mit den Stadtwerken. Das hilft doch beiden!
Das habe ich auch, doch jetzt werden mir 25.-€ vom Hartz IV abgezogen.Dies wird immer weniger