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Antworten auf Fragen von baumschuetzer

Wieviel kann ich als Ablöse von meiner Exfrau für unser gemeinsames Haus verlangen?

beantwortet von Kai aus Berlin am 24. Februar 2007 17:53
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Ich hab nachstehend einen Link zu Deiner Problematik, der sicherlich einige Deiner Fragen beantwortet: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2003/10/26/index4.html

Kommentar von 18f4372e3305c0cd089a005c31780d44smallbaumschuetzer am 24. Februar 2007 18:08

Danke, das ist ein super Link.



Wieviel kann ich als Ablöse von meiner Exfrau für unser gemeinsames Haus verlangen?

beantwortet von Schatzi am 24. Februar 2007 13:25
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Diese Sache würde ich auf gar keinen Fall allein aushandeln, sondern in die Hände eines Anwalts, Notars geben. Dann ist man auf jeden Fall gut beraten und braucht sich später keine Vorwürfe zu machen.



Wieviel kann ich als Ablöse von meiner Exfrau für unser gemeinsames Haus verlangen?

beantwortet von demosthenes am 24. Februar 2007 12:26
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Den Wert kannst Du wohl nur durch ein Gutachten ermitteln lassen.

Wichtig ist dann aber auch, welchen Güterstand ihr in der Ehe hattet, wer von Euch ev. Vermögen mit in die Ehe eingebracht hatte, das dann in den Bau geflossen ist, ob ihr einen Ehevertrag habt, in dem etwa auch die Scheidungsfolgen geregelt sind - da gibt es so keine eindeutige Antwort.

Kommentar von 18f4372e3305c0cd089a005c31780d44smallbaumschuetzer am 24. Februar 2007 12:45

Der Wert des Hauses ist bekannt. Kapital hat damals keiner von uns Beiden eingebracht. Demzufolge läuft natürlich auch die Finanzierung noch. Wir haben Gütergemeinschaft. Bis 2003 war ich Alleinverdiener. Heute ist meine Frau sehr erfogreiche selbstständige Unternehmerin. Gibt es irgendeine Grundlage zur Ermittlung der Ablösesumme, oder ist das frei verhandelbar?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 24. Februar 2007 13:35

Bei einer Zugewinngemeinschaft gehört Euch beiden exakt die Hälfte, unabhängig davon, wer konkret wieviel eingezahlt hatte.

Die Ablösesumme ist hier zwar grundsätzlich frei verhandelbar.

Da Ihr bisher nur getrennt, aber noch nicht geschieden seid, würde eine solche Verabredung, in die ja auch das Thema der weiteren Abzahlung für die Hypotheken einbezogen werden müsste, mit Sicherheit in das Scheidungsurteil in irgendeiner Weise mit einfliessen.

Sinnvollerweise solltet Ihr das ganze Thema deshalb in einen Ehevertrag aufnehmen, in dem auch alle anderen Scheidungsfolgen geregelt sind.



Wieviel kann ich als Ablöse von meiner Exfrau für unser gemeinsames Haus verlangen?

beantwortet von lyssi am 24. Februar 2007 12:23
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Hallo, es kommt darauf an wie man im Grungbuch eingetragen ist normalerweise jeder zur hälfte. Dann kann ich auch die Hälfte des Wertes verlangen. Grob könnte man den Wert bei der Gebäudeversicherung ersehen. Sonst Gutachter beauftragen Haus der den Wert des Hauses ermittelt.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 24. Februar 2007 12:33

Wer im Grundbuch steht, ist hier (leider) völlig unerheblich!



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