''Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.''
Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, müssen sie entscheiden, für welche Monate Elterngeld bezogen werden und welcher Elternteil anspruchsberechtigt sein soll.
Die Entscheidung über die Aufteilung des Bezugszeitraumes ist verbindlich.
Nach der Antragstellung ist nur in Fällen besonderer Härte bis zum Ende des Bezugszeitraums eine einmalige Änderung möglich. Dies ist der Fall bei
Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder
erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern.
Eltern können die 12 oder 14 Monatsbeträge, auf die sie Anspruch haben, nach Aufteilung untereinander nicht nur abwechselnd (zum Beispiel Elternteil 1 für die ersten 12 Lebensmonate und Elternteil 2 für zwei weitere Lebensmonate) sondern auch gleichzeitig nehmen.
Zeiten gleichzeitiger Inanspruchnahme von Elterngeld (zum Beispiel jeder Elternteil vom 1. bis 7. Lebensmonat) führen dabei zu einem doppelten Verbrauch von Monatsbeträgen und zu einer entsprechenden Verkürzung des Bezugszeitraums.
Lebensmonate des Kindes, in denen andere Leistungen bezogen werden sind auf den Bezugszeitraum anzurechnen; die betreffenden Monate gelten insoweit als verbraucht (insbesondere Zeiten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden).
Einfach mal bei www.elterngeld.de gucken oder bei der Elterngeldstelle nachfragen, die können das genau sagen. Was nützen dir hier irgendwelche Spekulationen.
Bei der L-Bank kannst Du anrufen, die geben Dir genaue Auskunft darüber. www.l-bank.de