kleiner Tip, kaufe dir einen Chip - Resetter. Einfach mal bei E-bay suchen. Kostet ca. 30,-- €. Dann funktioniert auch der Füllstand wieder. Entweder klebst du den Chip auf eine kompatible um oder füllst die originale Druckerpatrone. Eine Anleitung hierfür findest du unter www.druckerchannel.de
Hallo, ganz einfach, man resettet die Chips. Besorge Dir kompatible Patronen, baue die Chips um.
WICHTIG !!!!!!!!
NICHT DIE FARBEN VERWECHSELN !!!!!! ALSO EINE NACH DER ANDEREN !!!!!!!
Für 1,00 € pro Stck. resette ich Dir die Patronen. Die zeigen dann wie vorher den genauen Tintenstand an.
Sieht man danach an den ständig leuchtenden LED.
Lege bitte Rückporto je nach gewünschter Versandart bei. Die Patronen gehen noch am selben Eingangstag wieder raus zu Dir.
Bei Bedarf mail an Kompatible@web.de Betreff: Resetten ( wg. Spam )
Wir leihen uns immer Filme im Kreismedienzentrum. (Kostenlos!) Die hier ausgeliehenen Filme darf man in der Schule, Kirche, Gemeinde...,somit öffentlich, zeigen. Ist für diese Aktion sicher zu spät, aber das ist wirklich eine generelle Sache. Sogar die dazugehörigen Geräte kann man ausleihen. (Filmprojektor, Diaprojektor, Beamer...) Viel Spaß!
Das steht eigentlich bei jedem Film irgendwo im Vor- oder Abspann, daß eine öffentliche Vorführung nur mit Genehmigung zulässig ist. Und dazu gehört auch eine Kirche!
Klar da musst du dich, obwohl schon bisschen spät über die Urheberrechte informieren,kann sein in einem kleinen Kaff stört es niemand, doch der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Für wirkliche Christen natürlich undenkbar das Gesetz zu übertreten. Lies Römer Kapitel 13
Es ist recht eindeutig nicht erlaubt. Auf kirchlichen Medienseminaren wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man die Vorführrechte haben muss.
Eine hessische Kirchengemeinde musste unlängst € 3000,- Strafe zahlen.
barnabas am 19. März 2008 17:52 Danke, genau darum geht es. Also werde ich morgen nochmal telefonieren. Euch allen einen besinnlichen Karfreitag und frohe Ostern!
Nein, ist es nicht. Es ist öffentliche Aufführung.
Theoretisch müßten auch Kirchen das Urheberrecht beachten. In der Praxis ist es sehr selten, daß bestehendes Recht gegen Kirchen angewandt wird. Der Begriff der freien Religionsausübung ist sehr dehnbar; jedenfalls dann, wenn es sich um anerkannte Kirchen handelt.
barnabas am 19. März 2008 17:50 Es hat sich da kürzlich einiges verändert. Manche über lange Jahre völlig unbedenklich praktizierten Elemente in Gottesdiensten liegen deutlich jenseits des legalen Rahmens. So ist es rechtlich nicht mehr so ohne weiteres möglich, den Gesang im Gottesdienst aufzunehmen, denn dies ist schon eine Gesangsdarbietung, für die Gebühren abzuführen wären. Und: Ja, der Gottesdienst ist eine öffentliche Aufführung.
Danke für Deine Hilfe.
In diesem Falle müsstest du die GEZ informieren - vielleicht gelingt es dir ja morgen noch fernmündlich. Wenn nicht, kann es echt teuer werden
barnabas am 19. März 2008 17:46 Vielen Dank. Ja, wir wollen natürlich vermeiden, mit dem mittlerweile verschärften Urheberrecht zu kollidieren. Da alles noch so frisch ist, ernte ich am Telefon immer wieder nur den Spruch: "Das ist eine gute Frage. Muss ich mich mal schlau machen."
Danke für die Hilfe.
Ich würde dir das Adapter Set von Armor empfehlen, ist einfacher als nachfüllen. Weitere Infos: http://www.peter-axt.tintensparmarkt.de/