

Der Schaden wird durch Deine Versicherung (wie auch immer diese bei Euch heißt: Feuerkasse o.ä., bestimmt nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Wohngebäude Versicherung) erstattet, bei der Du gegen Sturm und Elementarschäden versichert bist.
Luise am 1. März 2008 22:54 DH. Wenn man gegen Sturm- und Elementarschäden versichert ist, sonst nicht. Leider. Haben extra deshalb eine Versicherung für unser Haus abgeschlossen.
DH für die einzige richtige Antwort.
manni1937 am 2. März 2008 09:40 Bei uns heißt die Versicherung "Gebäudeversicherung", und die übernimmt den Schaden.

Das ist Geschmackssache, die einen lieben gute Holzmöbel, da gibt es welche, die man "nur" ölen muß und es gibt welche, die man alle zwei Jahre lackieren muß und es gibt Menschen, die schwören auf Plastik. Das ist reine Ansichtssache. Magst Du Holz ? es muß kein Tropenholz sein, es kann auch einheimisches Holz verwendet werden.

Für mich ist folgendes die beste Methode: eine möglichst hohe Anzahlung und dann gibt es nichts Besseres als schnelles Tilgen, notfalls mit Sondertilgungen z.B. mit dem Weihnachtsgeld o.ä. und schnell runter mit den Schulden, also vorzeitig ablösen.

Mit Bewegung an der frischen Luft, also einen Spaziergang oder Radfahren oder -wenn möglich- Joggen oder Laufen, viel Mineralasser und salzhaltiges Essen. Wenn alles nicht hilft eine Aspirinbrausetablette mit Vitamin C. Viel Erfolg. ;-)

Nur Risikogruppen sollten sich jährlich impfen lassen, wie alte und kränkliche sowie leicht ansteckungsgefährdete Menschen

noch sicherer und besser geht´s mit iTAN´s und niemals Benutzerkennwort und PIN an Rechnern "hinterlassen", die auch andere benutzen ;-)

aber selbst verständlich wird nachgeholt, der DFB denkt sich noch einen Termin aus...und gibt diesen bald bekannt...

Dein Nachbar muß tätig werden, er selbst oder er muß jemanden beauftragen. Ist er nicht erreichbar, darfst Du den Ast absägen.(Vielleicht ist es dann auch Deine Pflicht, etwas zu unternehmen) Keine Versicherung des Nachbarn wird Deinen Zaun oder ähnliches ersetzen, da es sich hier um höhere Gewalt handelt. Deine HausVersicherung oder Feuerkasse o.ä., bei der Du gegen Sturm oder Elementarschäden versichert bist, wird den Schaden auf Deinem Grundstück ersetzen. Hat der Nachbar grob fahrlässig gehandelt, kann man ihm einen Vorwurf machen, dass dieser Ast angeknackst ist?
fällt der Ast auf das Dach ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden!