Die zwei ersten Antworten sind FALSCH !
Auf einem Verrechnungsschenk steht nicht "an Überbringer" !
Der Verrechnungsschenk wird nur auf das Konto der der im Verrechnungsscheck genannten Person gutgeschrieben.
Wenn du früher an das Geld möchtest, dann musst du deinen Vermieter bitten, den Scheck auf dich auszustellen ( die Rückgabe des alten Schecks wird er als Gegenleistung verlangen ).