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Antworten auf Fragen von asandyhh

ich hoffe auf antworten

beantwortet von DavidPuddy am 28. Juli 2008 18:24
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wie absurd ist das denn?



Einzug ins eigene Haus ja oder nein

beantwortet von Da Su am 28. Juli 2008 18:07
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Klar darfst du! Aber dein Ex wohnt mit seiner/-m neuen da drin; willst du dir das antun???!!!??? Ihr habt euch scheinbar darauf geeinigt, dass du ausziehst und er im Haus bleibt... das hätte "damals" schon andersherum laufen können... dann lebtest du in deinem Haus...und hättest nicht die auseinandersetzung die dir jetzt nicht erspart bleibt! Aber sei mal ehrlich zu dir: willst du in das Haus zurück, weil es dir um das Haus geht...oder weil du aus irgendeinmer Absicht die mit deinem Ex zusammenhängt wieder rein willst?!? Sollte letzteres zutreffen, würde ich dir davon abraten... der stress und deine ruinierten Nerven sind vorprogrammiert!



Einzug ins eigene Haus ja oder nein

beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 28. Juli 2008 17:49
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Ich würde nicht wieder in dieses Haus einziehen wollen, wenn da eine Beziehung zerbrochen ist und das Haus dadurch mit negativen Erinnerungen behaftet ist.

Im Haus bleibt letztendlich der, der den anderen auszahlen kann.

Meist ist es so, dass keiner das Haus finanziell alleine halten kann und dass es verkauft werden muss.



Einzug ins eigene Haus ja oder nein

beantwortet von Tim Robot am 28. Juli 2008 17:46
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Ja das hast du in diesem Fall! Aber überleg mal! Wenn du das tust, machst du nicht die beiden unglücklich sondern dich selbst! Ein Haus behalten zu wollen welches dir nur Schmerz in Erinnerung ruft ist nich gut für die Psyche! Geh zum Arzt und verkauf deinen Anteil des Hauses! Auch wenn du das nicht hören willst! Alles klar???



Einzug ins eigene Haus ja oder nein

beantwortet von Mietnormade am 28. Juli 2008 17:46
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Es ist Dein Haus warum solltest Du da nicht einziehen dürfen? Alles was nicht expliziet verboten ist ist erlaubt.



Einzug ins eigene Haus ja oder nein

beantwortet von steffiffm am 28. Juli 2008 17:45
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Wenn Du die andere Hälfte kaufst. Ansonsten kannst Du mit einziehen, aber rauswerfen kannst Du sie nicht.



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beantwortet von steffiffm am 28. Juli 2008 17:41
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beantwortet von vollimleben am 28. Juli 2008 17:31
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Gehört es dir zur Hälfte Schriftlich und hast du es mitfinanziert?Oder nur als ihr noch Partner wart??Du kannst nicht Antworten erwarten,ohne eine richtige,konkrete Frage zu stellen!



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beantwortet von Berserker am 28. Juli 2008 17:31
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Stehst Du mit im Grundbuch? Wenn ja verkaufe Deinen Teil.Achte aufs Vorkaufsrecht, falls Vertraglich festgehalten.



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beantwortet von halbermeister am 28. Juli 2008 17:30
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so einfach ist das nicht...eher ein klares -NEIN. du kannst eventuell finanzielle ansprüche geltend machen oder mitbewohnrecht einklagen.



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