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Diese Liste enthält alle Antworten von antola61, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Zuschläge für Nacht-, Sonntag- und Feiertag Arbeit

antola61
beantwortet von antola61 am 1. Februar 2009 10:00
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naja, die Zuschläge sind doch freiwillig, oder? Somit ist es für AN und AG besser Zuschläge anstatt normalen Lohn zu zahlen, da diese bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sv-frei sind!

Und wegen der Rente: sei doch froh, je weniger du dort einzahlen mußt! Da gibt es wirklich bessere Wege der Altersvorsorge!

Kommentar von 3af187daa47f97ce555954f57a5c0791smallMagiks am 1. Februar 2009 19:51

Danke für Deine Antwort. Weißt Du, ob die Beiträge für die gesetzliche Rente vom Brutto des Basiseinkommens abgezogen werden, oder vom Gesamteinkommen, in dem die Zuschläge enthalten sind? Interessiert Magiks

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 2. Februar 2009 09:18

sie werden vom Brutto-Basis-Einkommen berechnet - sofern die Zuschläge steuer- sv-frei sind. Also immer vom sv-pflichtigen Lohn.


Ich habe noch bis Ende März gearbeitet

antola61
beantwortet von antola61 am 4. April 2009 09:35
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Wie Simmi821 schreibt, wirst du vielleicht deine LSt zurückbekommen, da sich die Höhe der LSt immer aufs ganze Jahr bezieht.... und Abfindungen müssen - glaub ich - auch nicht in voller Höhe versteuert werden...

Also mach dir noch nicht zu früh Gedanken! Wer weiß, was noch alles passiert bis Mai 2010 (Abgabetermin)?


Studiengebühren als Werbungskosten?

antola61
beantwortet von antola61 am 3. Oktober 2009 12:44
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Gute Frage! Müßte als vorweggenommene WK später in der ESt-Erklärung, wenn man eine Anstellung hat oder selbständig ist, angesetzt werden.

  1. Möglichkeit wären Sonderausgaben: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung - bis zu 4000€ im Jahr. dadurch könnte sich ein verlustabzug nach §10d EStG ergeben, den man in die Folgejahre schiebt...

Hab aber keine Ahnung, ob das auch anerkannt wird? ich versuch mich mal schlau zu machen...


Was für Formulare und Belege muss ich als freischaffende Tänzerin in meiner Steuererklärung abgeben?

antola61
beantwortet von antola61 am 16. Mai 2008 09:35
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auf jeden Fall den Mantelbogen und die GSE. Wenn dein Einkommen gering ist, reicht vermutlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (die EÜR würde ich nur auf Anfrage des Finanzamtes nachreichen). Die Fahrtkosten sind mit 30 Cent pro gefahrenem km als Ausgabe anzusetzen (evtl.Aufstellung der Fahrten beilegen). Belege brauchst du keine einreichen, aber du mußt sie unbedingt aufheben!Die Unterstützung durch deine Eltern mußt du nicht angeben, außer deine Eltern können sie steuerlich geltend machen. Hast du niemand, der dir hilft? So auf die Entfernung ist das etwas schwierig!


Kann er von mir Unterhalt einfordern, auch wenn ich ihm Wohnung, Essen, TG,ect wie bisher stelle?

antola61
beantwortet von antola61 am 17. September 2009 11:56
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du/ihr seid zwar unterhaltspflichtig, aber nicht verpflichtet, ihm eine eigene Wohnung zu finanzieren - ganz einfach!

Wenn er also ausziehen will, wird er für das zusätzlich benötigte Geld selber aufkommen müssen...


Ich wurde richtig betrogen ( Internet), habe nun 800,- Eur verloren und bin ratlos und stink wütend

antola61
beantwortet von antola61 am 22. März 2009 10:05
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Hallo Sygowski, ich habe jetzt mal alle Beiträge gelesen und möchte dir was ganz anderes sagen: obwohl dir fast jeder gesagt hat, wie dumm du warst, hast du dies immer wieder geschluckt und bist nie unverschämt geworden - was vielleicht bei so viel wiederholter "Beschimpfung" verständlich wäre... - dafür ein dickes Lob von mir!!!

Wünsch euch alles Gute mit dem neuen Hund!!


(Zahn)-Arztkosten als WK absetzen?

antola61
beantwortet von antola61 am 24. August 2009 20:14
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Bei außergewöhnlichen Belastungen muß man eine sogenannte zumutbare Belastung selber tragen. Die steht im EStG §33(3) - das wären bei dir 6% des Gesamtbetrages der Einkünbfte... also wesentlich mehr als 600€ :-((

Allerdings kannst du es ruhig mal alles einreichen, auch Praxisgebühren, Fahrtkosten(0,30€ pro gefahrenem km) zum Arzt etc... und dann teilt dir das FA auf jeden Fall deine zumutbare Eigenbelastung mit und du hast einen Anhaltspunkt für die Zukunft.

Wenn du siehst, du bist deutlich drunter, brauchst du garnichts einreichen, wenn du aber drüberkommst, dann lohnt es sich wirklich alles zu sammeln und aufzulisten, denn alles was über deiner z.Bel. ist, wird dir erstattet!

Kommentar von frank84 am 31. August 2009 15:12

Vielen Dank für deine Antwort (und natürlich auch für die der anderen). Meine zumutbare Belastung ist ca. dreimal so hoch wie meine Aufwendungen und daher wird das leider (noch) nichts mit Arztkosten absetzen.


Welches Haustier könnt ihr empfehlen?

antola61
beantwortet von antola61 am 26. August 2009 12:14
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das wichtigste ist, dass das Tier es gut bei dir hat, sprich seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten wird!!

  • Katzen: die Möglichkeit draußen zu streunen

  • Hunde: viel Gesellschaft, Spaziergänge, konsequente Erziehung etc...

  • Kanninchen, Meerschweinchen: Gesellschaft von Artgenossen, genügend Platz/Auslauf...

  • Vögel: find ich schrecklich einen Vogel im Käfig zu halten...

  • u.s.w.



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