Diese Liste enthält alle Antworten von anjanni, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Du kannst das ganz einfach beim Rentenamt Eurer Stadtverwaltung erfragen. Oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Außerdem steht auf den Bescheiden über die zu erwartende Rentenhöhe, die jedes Jahr verschickt werden, ganz genau drauf, ab wann er frühestens mit welchen Abschlägen in Rente gehen kann.
Lade ihn in ein Konzert ein. Oder ins Kino. Etwas, was Du mit ihm zusammen machen kannst - wer er einer der besten Papis der Welt ist und auch ein Papi ohne Hobby mal raus muß.
So lange Du wirklich gute Qualität hast, kann nichts passieren.
Bei schlechter Qualität kann durchaus mal ein Kurzschluß vorkommen, insbesondere bei diesen Mini-Lichtern. Die sind nicht alle gut - und man sollte immer auf diese ganzen Prüfsiegel achten.
Und wenn sie eben technisch nicht ganz in Ordnung sind, kann ein trockener Baum auch in Flammen aufgehen.
Es wird nicht mehr routinemäßig getestet, ist auch nicht mehr meldepflichtig. Insofern ist der Test egal - Deine Symptome müssen eh behandelt werden.
Nur wenn der Arzt den Test für notwendig hält (weil es medizinische Gründe dafür gibt), wird der noch gemacht.
Dankeschön!
Vokabeln lernen. (Gegenseitig abhören ist am hilfreichsten und effektivsten dabei.)
Text aus dem Gallischen Krieg übersetzen üben.
Wenn Ihr chronologisch vorgegangen seid, auf jeden Fall die nächsten zwei Seiten genau vornehmen.
Alles noch mal ansehen, was ihr in den letzten Wochen gemacht habt.
Und beim nächsten Mal auf jeden Falls schon früher mit dem Lernen anfangen. Ein Tag vorher ist ganz schön knapp.
Kannst Du einfach so kochen.
Lecker ist auch, mit Ananas zu verfeinern.
Als Gewürze passen auch Kümmel (nicht mein Fall, aber na ja...) oder Nelken z.B. (nicht unbedingt in Kombination mit Ananas ;-) )
In der Regel macht man das beim Finanzamt. Die haben Vordrucke, die dafür ausgefüllt werden müssen. Evtl. brauchst Du zusätzlich die Steuerkarte Deines Ehepartners, die dann mitgeändert werden muß.
Wenn Du gerade geheiratet haben solltest, kannst Du die Steuerkarten evtl. auch beim Einwohnermeldeamt ändern lassen.
Du kannst aber auch nachträglich mit der Steuererklärung für das zurückliegende Jahr alle steuerlichen Nachteile, die Du mit der bisherigen Steuerklasse hast, noch ausgleichen. Die Steuer wird vom Finanzamt immer über's Jahr gerechnet.
Miß aus, ob er durch die Kofferraumklappe passen würde.
In meinen Mazda 2 bekomme ich allerlei rein. In das Nachfolgemodell mit der gleichen Bezeichnung würde ich schon viel weniger reinbekommen, weil die Heckklappe verkleinert wurde. - Will sagen: so generell läßt sich das schwer sagen... (in die allerersten Polos hättest Du den Sessel nicht bekommen...)
Du kannst den Unterschied in einem Versicherungsvergleich schnell selbst herausfinden. Dafür gibt es Internetseiten.
Ob die von Dir angegebenen Kilometer stimmen, wird nur im Schadensfall festgestellt. Dann aber können Prämien auch noch nachberechnet werden.
Schummeln lohnt sich also nur, wenn man keinen Schaden hat ;-) Dann aber in den Anfangsjahren mehr, weil man da ja höhere Prozente hat.
Maximal einen Tag. Normalerweise jedenfalls.
Bei meiner Bank ist eine Überweisung auf ein Konto meiner Bank am selben Tag da, quasi sofort.
aber es geht ja in meinem fall von der deutschen bank zur volksbank...
tommi36 am 16. Dezember 2009 10:25 2 Arbeitstage
Deine Bank führt die Überweisung sofort aus.
Der Transfer zur anderen Bank sollte am nächsten Tag erledigt sein. - Bei den meisten Banken funkioniert das auch.
Ich glaube, zwei Tage (Bankarbeitstage natürlich) wird den Banken zugestanden.
Herzlichen Dank für die Antwort - mein Mann war bei der Deutschen Rentenversicherung um sich zu erkundigen. Nur, wir können es kaum glauben - dort wurde ihm gesagt, dass er erst mit 63 und ein paar Monaten in Rente gehen kann und dann 8,4 % Abzüge hat. Wer ist schon scharf drauf Prozentpunkte zu verschenken, aber wir haben ernsthafte Gründe und wollen lieber verzichten und damit erreichen, dass er früher in Rente gehen kann. Am liebsten schon wie nach der alten Regelung mit 60 Jahren und dann eben mit 18 % Abschlägen.
Viele Grüße Maria
Da mich das jetzt auch erstaunt, habe ich auf den Webseiten noch mal nachgeschaut.
Dort steht als ein ganz wichtiger Hinweis, daß alle vor 1955 Geborenen einen Vertrauensschutz genießen. Wahrscheinlich muß man bei Gesprächen genau dieses Stichwort erwähnen.
Zusätzlich muß man wohl immer noch erwähnen, daß es nicht um "langjährig Versicherte" geht, sondern um "besonders langjährig Versicherte".
Einen Link wollte ich Dir noch geben. Der wird aber nicht angezeigt.
Geh auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung zu Rentenbeginn und dort zu "Altersrente für langjährig Versicherte" (rechts). Ich hoffe, Du findest es.
Ganz am Ende steht, ab wann man vorzeitig gehen kann. 63 wäre danach aber auch falsch!
Noch mal - weil es mir nicht richtig aus dem Kopf geht: 63 und ein paar Monate ist ja völliger Blödsinn. Normalerweise könnte er - bei "normaler Altersrente" - drei Jahre (36 Monate) vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, mit 10,8 % Abschlägen. Da er die Grenze mit 65 + 4 Monaten erreicht hätte, müßte er allerspätestens mit 62 + 4 Monaten aufhören können.
So, und dann kommen eben noch die besonders langjährig Versicherten hinzu, zu denen er gehört. Da ist die Grenze mit 65 erreicht. Also muß 62 die richtige Antwort sein. Leider also muß er dann noch bis August 12 durchhalten.
Aber wie schon vorhin geschrieben, solltet Ihr noch ein paar mal das Stichwort "Vertrauensschutz" erwähnen.
Eventuell auch möglich: er läßt sich im nächsten Sommer vom Arbeitgeber kündigen, geht dann noch ein bißchen in Arbeitslosigkeit und aus der in Rente.
Also - ich bin hier neu - wie man unschwer an meiner Anmeldung erkennt. Nun bin ich auch nicht der Typ, der in allen möglichen Foren seine Spuren hinterlassen muss. Ich weiss nicht, ob ich eine Fehler machte und ins Leere geschrieben habe - kann aber meine bereits geschriebene Antwort nicht finden. Das Wichtigeste noch einmal in Kürze: DANKE für die Mühe, die Du Dir mit der Beantwortung gegeben hast. Ich komme erst frühestens am Samstag dazu, die genannten Links zu verfolgen. (Weihnachtfeier - Familie) Es ist schön zu wissen, dass man nicht alleine ist. Ich dachte, wenn man eine Behörde aufsucht, bekommt man auch kompetente Hilfe, aber wir wurden gleich stutzig und hatten ein "mulmiges" Gefühl. Kündigen und auch "krank machen" kommt für ihn nicht in Frage. Schön wäre ein sauberer Abschluss! DANKE! Lieben Gruß Maria