Da der Perso beilag, dürfte die Bank die Karten nicht gesperrt haben und auf den Rechnungen sitzen bleiben.
Nun ich würde sagen da hat der Mobilfunkvertreiber einfach Pech gehabt. Du mußt nicht zahlen weil Du den Auftrag nicht erteilt hast. Und der Shopbetreiber wird Anzeige wegen Betruges gegen Unbekannt machen.
Du hast alles richtig gemacht und nichts zu befürchten, da der Mobilfunkshop seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Lass dir sicherheitshalber noch die Tagebuchnummer deiner Anzeige bei der Polizei geben.
Achte jedoch darauf, ob abgebucht wird und gib ggf diese Lastschrift dann zurück.
Haaza am 10. Juli 2008 11:54 DH
Nachtflug am 10. Juli 2008 11:54 DH Und das Mobilfunkgeschäft bleibt auf seinem Verlust sitzen.
immer wieder traurig die Familien Streitereien ist doch schade und immer des Geldes wegen.
Ich denke, wenn der Freund nichts in den Händen hat, was dukumentiert, das es eine Schenkung war sieht das schlecht aus.
Kann jemand bezeugen, dass das Geld eine Schenkung war?
Nicht alles was der Vater mal bezahlt ist gleich geschenkt. Gerade bei solch hohen Beträgen sollte man es nicht annehmen.
Auch kann man denke ich den Darlehensvertrag später immer noch aufsetzen. Wenn beide Parteien diesen Vertrag unterschrieben haben ist das doch ein Zeichen, dass der Freund anerkannt hat, dass das Geld keine Schenkung war. Sonst hätte er doch den Darlehensvertrag nicht unterschrieben oder?
der Vetrag wurde später gemacht, Es stimmt ja auch nicht mit 2001 überein 2001: 101000.-€ 2004: 120000.-€ Denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ich habe meinem Bruder mal ein zinsloses Darlehen gezahlt, er hat nur einen Grossteil zurueckgezahlt. Er will den Rest nicht zurueck zahlen. Wir hatten einen schriftlichen Vertrag gemacht und ich kann meinen nicht mehr finden. Und er will mir von seinem keine Kopie zur Verfuegung stellen. Das kommt davon, wenn man seinen Familienangehoerigen aus der Patsche hilft.
Der Freund braucht keinen Anwalt. Wenn die Eltern vor Gericht ziehen, müssen Sie nachweisen, dass das Geld geflossen ist. Und wenn das nicht der Fall ist, passiert gar nichts (außer, dass das Ganze die Eltern Geld kosten wird.) Eine Verknüpfung mit dem Geld von 2001 ist nicht möglich. Das Gericht wird hier den Vertrag von 2004 prüfen. Was davor war ist unerheblich. Wollen die Eltern das Geld von 2001, müssen sie DAS einklagen. Und wenn es dafür keine Unterlagen gibt, ist das auch erledigt.
Moralisch aber ist es nicht so einfach. Von jemandem Geld leihen auf Vertrauensbasis und es dann nicht zurück geben, weil nichts Schriftliches da ist, ist sowohl bei Fremden als auch bei den Eltern nicht in Ordnung.
Hallo, Danke für die Antwort. Mein Freund war bis vor kurzen Verheiratet.Das Geld haben die eltern 2001 sozusagen geschenkt. Aber wie gesagt nichts schriftliches darüber, nur das der vater von seinem Konto das Geld überwiesen hat an den vorhergehigen Eigentümer. Notariell lief das Grundstück auf meinem Freund.
aber es ist doch Geld geflossen, und bei hohen Summen ist der Nachweis, dass es eine Schenkung gewesen sein könnte, leicht strittig. Auch hier müßte ein Nachweis geführt werden, dass das Geld wirklich geschenkt wurde.
ja 2001. die Sache hat aber nichts mit dem Vertrag 2004 zu tun. Im Vertrag heißt es: "120000.- Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechende Rechnungen sind zur Zahlung vorzulegen." Es wurden nach diesem Zeitpunkt aber nie rechnungen vorgelegt. Die Eltern haben nichts bezahlt. Denke 2001 hat nichts mit 2004 zu tun, sonst hätte es ja im Vertrag erwähnt werden müssen.
o je... ein Rechtsstreit mit Eltern....aber da scheinbar nichts Schriftliches vorliegt wird es ein Problem sein, beweisen zu können, dass das Geld ein Geschenk war. Ebenso wird es wohl schwierig sein, nachzuweisen, dass die Darlehenszusage mit der Zahlung des Geldes wirksam geworden ist. So bleibt wohl wirklich nur der Anwalt. Wie sollen wir das hier sonst beurteilen können?
Geld was von den Eltern zur Verfügung gestellt wurde gehört den Eltern. Von daher kann eine Rückzahlung des Grundstücksgeldes sehr wohl gefordert werden. Da ein Vertrag darüber existiert ist der im Zweifel bindent.
Der Freund sollte auch einen Anwalt einschalten.