
du musst nicht unbedingt hingehen...viele denken, man müsste hin, weil man von der polizei bestellt wird...ist aber nicht der fall

wenn es seriöse apotheken sind...nein, die sind wirklich günstiger und empfehlenswert

für diese ausgabe ist es zu spät...aber für die nächste rufst du einfach deinen anbieter an und lässt dich austragen

meiner kriegt immer ein belegtes brot und mit obst drum herum dekoriert

ach...wenn man nett nach salz und pfeffer fragt...was ist schon dabei....manche sind dann a bissl eingeschnappt, wäre mir aber in dem moment egal :)

du kaufst das gerät für ca 100€...dann gibt es dazugehörige stäbchen...die du auch kaufen musst. man sagt das wäre so sicher wie die pille...also über 95%. geh am besten in eine apotheke und lass dich beraten...aber das gerät wirst du über eine online-apotheke defintiv günstiger bekommen. ausserdem ist die anwendung genauso wie mit einem schwangerschaftstest...die stäbchen kurz in den urin halten und dann in das gerät.
http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei
Sorry, wenn er als beschuldigter, ne vorladung bekommt? Öhmmm, gute Frage ist zwar ein Super Forum, aber bei dieser Frage habt Ihr wohl mit den Antworten daneben gegriffen! Als nächstes beantwortet Ihr auch noch fragen, wie bsp, ich will ner Oma die Handtasche klauen, mit welcher Strafe muss ich rechnen! Ne so geht das nicht
wieso daneben gegriffen....das ist sein recht...er macht nichts illegales und wir haben ihm auch nicht gezeigt, wie man andere bescheisst. viele fühlen sich unter druck gesetzt, weil so eine vorladung von der polizei ist und wieso soll man keinen rat geben. wir haben ihn bestimmt nicht animiert, die nächste straftat zu begehen
Halloooooo???? Wenn es eine Vorladung ist HAT der jenige zu erscheinen... Als Zeuge ist es richtig das es "freiwillig" ist zu erscheinen... Aber als beschuldigter MUSST du hin... Ich arbeite bei einem Sicherheitsdienst und kenne mich mit sowas gut aus...
das ist nicht wahr. mein freund ist polizist. erzähl keine märchen hier!!!!! du musst nicht einmal als beschuldigter hin. wenn du nicht erscheinst, wird deine akte zum staatsanwalt geschickt!
So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Aüßern sie sich nicht zu solchen Themen, wenn sie da noch länger arbeiten wollen. (Nicht persönlich gegen Sie, aber das ist absoluter Quatsch) Fakt ist Sie müssen zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht erscheinen!!! Sie werden lediglich gebeten zu erscheinen. Und bitten kann man viel. Es ist in den meisten Fällen sogar davon abzuraten, da gerade hier viele Fehler gemacht werden können. Als unbescholtener Bürger denkt man sich oftmals: "Ich habe nichts zu verbergen, wieso sollte ich dazu nicht Stellung nehmen." Sie werden in einer polizeilichen Vernehmung nie mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert, sondern nur mit: "Sie sollen das und das getan haben...". Im Zweifelsfall ist es immer besser einen RA zu Rate zu ziehen, besonders dann, wenn einem die genauen Vorwürfe nicht bekannt sind. Der kann dann Akteneinsicht beantragen und sie können dann schriftlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Viel Glück