Im Grunde geht so was nie "gut nachbarlich". Nach dem Zeitplan und der Reaktion der (späteren) Hausverwaltung zu schliessen handelt es sich hier mit grosser Wahrscheinlichkeit um ein klassisches "fait accompli". Solche "vollendeten Tatsachen" werden meist vorbesprochen, etwa mit dem eingeschalteten Makler, der auch die entsprechenden Tips gibt. Quasi als Verkaufsförderung. Die Brüstung des zu Ihrer ETW gehörenden Balkons ist Teil Ihres Sondereigentums. Die Nutzung durch einen anderen ETW-Eigentümer ist folglich von vorneherein unzulässig und ohne Zustimmung nicht vorstellbar. Ich rate dazu, die "Unter"lieger schriftsätzlich unter Fristsetzung zur Beseitigung der Balkenkonstruktion aufzufordern. Bei erfolglosem Fristablauf bzw. bei Nichtbeachtung der Beseitigungsaufforderung sollte ein "Fachanwalt" eingeschaltet und gebeten werden, einen deutlichen Schriftsatz an die Hausverwaltung zu richten. Der RA wird dann schon wissen, wie er mit der "Ausrede" der Hausverwaltung umzugehen hat.
Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum und darf ohne mehrheitliche Einwillung der Eigentümergemeinschaft nicht verändert werden. Fraglich auch, ob für diesen Pergola-Bau - wohl eine so genannte Baumaßnahme geringen Umfangs - überhaupt eine Baugenehmigung vorliegt.
Ich würde zuerst einmal bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nachfragen und diese Pergola als Tagesordnungspunkt in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache bringen.
heinmueck am 7. Dezember 2009 19:47 Der Mieterbund berät Mieter - der Fragesteller ist Eigentümer.
anonym09 am 7. Dezember 2009 19:49 Es ist natürlich seeehr gut, sich schon im Vorfeld mit den Mitbewohnern, die die Wohnung auch gekauft haben, anzulegen. Gute Voraussetzung für ein Leben langes gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
america am 7. Dezember 2009 19:56 anonym09 genau um das zu vermeiden backe ich kleine Brötchen, denn nach meiner Meinung gehört das Ding komplett schon Morgen weg. Ich gab nun eine letzte mündliche mit Engelszungen gesprochene Frist bis Weihnachten, danach wird es schriftlich.
Es sind Eigentumswohnungen. Auch da kann nicht jeder machen was er will. Ich würde mich trotzdem da erkundigen.Fragen kostet ja nichts.
america am 7. Dezember 2009 19:51 Danke, ich dachte auch schon an eine Rechtsberatung, wenn es nicht Nachbarschaftlich geht (Habe Eigentumsrechtschutz seit Jahren aber nie gebraucht)
Kommt auf die Teilungserklärung an. Bei uns dürfen nur bauliche Veränderungen gemacht werden bei Zustimmung aller Eigentümer.
america am 7. Dezember 2009 19:49 Steht bei uns auch, doch die Hausverwaltung und Verfassung entstand erst im Oktober bei der ersten rechtlichen Eigentümerversammlung im Oktober 2009. und die sind der Meinung was vorher war darf so bleiben. Wäre diese Pergola so gewesen hätte ich den Kauf aus gesundheitlichen Gründen nicht getätigt
ErsterSchnee am 7. Dezember 2009 21:57 Wurde die Teilungserklärung nicht schon vor dem Verkauf der ersten Wohnung durchgeführt? Oder hast Du tatsächlich nur einen ideellen Anteil gekauft?
Mitte Juli Baudarlehesvertrag über Interhyp geschlossen, die DSL trägt sich als Postbank in die Schufa ein, der Vertrag sieht Teilablösung einer Postbank-BHW Grundschuld vor. Geplant waren Fenstertausch und Renovierung im Sommer. 6 Wochen lang überhaupt nichts mehr gehört, der zugewiesene Sachbearbeiter erst im Urlaub, dann krank, dann nicht da, die benannte Vertretung war keine, andere Mitarbeiter hochgradig unlustig, wollten zurückrufen, was nicht passierte. Interhyp nahm sich der Sache an: Dann: Falsche Grundschuldanforderung, im Augenblick bin ich noch kein Jota weiter als wie im Juli, keine Auszahlung, Renovierung erst einmal abgeblasen, Sonderangebote futsch!
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Damit kann man Audiodateien schneiden, zusammensetzten und mit Effekten bearbeiten.