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Antworten auf Fragen von america

Bundesliga live im Netz

beantwortet von meinenicks am 19. Dezember 2009 15:50
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Darf ungefragt eine Pergola vor verkauf aller Wohnungwn unerlaubt angebracht werden

beantwortet von nik100943 am 8. Dezember 2009 06:39
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Im Grunde geht so was nie "gut nachbarlich". Nach dem Zeitplan und der Reaktion der (späteren) Hausverwaltung zu schliessen handelt es sich hier mit grosser Wahrscheinlichkeit um ein klassisches "fait accompli". Solche "vollendeten Tatsachen" werden meist vorbesprochen, etwa mit dem eingeschalteten Makler, der auch die entsprechenden Tips gibt. Quasi als Verkaufsförderung. Die Brüstung des zu Ihrer ETW gehörenden Balkons ist Teil Ihres Sondereigentums. Die Nutzung durch einen anderen ETW-Eigentümer ist folglich von vorneherein unzulässig und ohne Zustimmung nicht vorstellbar. Ich rate dazu, die "Unter"lieger schriftsätzlich unter Fristsetzung zur Beseitigung der Balkenkonstruktion aufzufordern. Bei erfolglosem Fristablauf bzw. bei Nichtbeachtung der Beseitigungsaufforderung sollte ein "Fachanwalt" eingeschaltet und gebeten werden, einen deutlichen Schriftsatz an die Hausverwaltung zu richten. Der RA wird dann schon wissen, wie er mit der "Ausrede" der Hausverwaltung umzugehen hat.



Darf ungefragt eine Pergola vor verkauf aller Wohnungwn unerlaubt angebracht werden

beantwortet von Saarland60 am 7. Dezember 2009 19:49
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Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum und darf ohne mehrheitliche Einwillung der Eigentümergemeinschaft nicht verändert werden. Fraglich auch, ob für diesen Pergola-Bau - wohl eine so genannte Baumaßnahme geringen Umfangs - überhaupt eine Baugenehmigung vorliegt.

Ich würde zuerst einmal bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nachfragen und diese Pergola als Tagesordnungspunkt in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache bringen.



Darf ungefragt eine Pergola vor verkauf aller Wohnungwn unerlaubt angebracht werden

beantwortet von jimpo am 7. Dezember 2009 19:45
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Wende Dich an den Mieterbund.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 7. Dezember 2009 19:47

Der Mieterbund berät Mieter - der Fragesteller ist Eigentümer.

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 7. Dezember 2009 19:49

Es ist natürlich seeehr gut, sich schon im Vorfeld mit den Mitbewohnern, die die Wohnung auch gekauft haben, anzulegen. Gute Voraussetzung für ein Leben langes gutes nachbarschaftliches Verhältnis.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 7. Dezember 2009 19:56

anonym09 genau um das zu vermeiden backe ich kleine Brötchen, denn nach meiner Meinung gehört das Ding komplett schon Morgen weg. Ich gab nun eine letzte mündliche mit Engelszungen gesprochene Frist bis Weihnachten, danach wird es schriftlich.

Kommentar von jimpo am 7. Dezember 2009 19:51

Es sind Eigentumswohnungen. Auch da kann nicht jeder machen was er will. Ich würde mich trotzdem da erkundigen.Fragen kostet ja nichts.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 7. Dezember 2009 19:51

Danke, ich dachte auch schon an eine Rechtsberatung, wenn es nicht Nachbarschaftlich geht (Habe Eigentumsrechtschutz seit Jahren aber nie gebraucht)



Darf ungefragt eine Pergola vor verkauf aller Wohnungwn unerlaubt angebracht werden

beantwortet von ErsterSchnee am 7. Dezember 2009 19:44
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Kommt auf die Teilungserklärung an. Bei uns dürfen nur bauliche Veränderungen gemacht werden bei Zustimmung aller Eigentümer.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 7. Dezember 2009 19:49

Steht bei uns auch, doch die Hausverwaltung und Verfassung entstand erst im Oktober bei der ersten rechtlichen Eigentümerversammlung im Oktober 2009. und die sind der Meinung was vorher war darf so bleiben. Wäre diese Pergola so gewesen hätte ich den Kauf aus gesundheitlichen Gründen nicht getätigt

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 7. Dezember 2009 21:57

Wurde die Teilungserklärung nicht schon vor dem Verkauf der ersten Wohnung durchgeführt? Oder hast Du tatsächlich nur einen ideellen Anteil gekauft?



DSL Bank Hypokredit

beantwortet von gepluendertvolk am 17. September 2009 19:02
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Mitte Juli Baudarlehesvertrag über Interhyp geschlossen, die DSL trägt sich als Postbank in die Schufa ein, der Vertrag sieht Teilablösung einer Postbank-BHW Grundschuld vor. Geplant waren Fenstertausch und Renovierung im Sommer. 6 Wochen lang überhaupt nichts mehr gehört, der zugewiesene Sachbearbeiter erst im Urlaub, dann krank, dann nicht da, die benannte Vertretung war keine, andere Mitarbeiter hochgradig unlustig, wollten zurückrufen, was nicht passierte. Interhyp nahm sich der Sache an: Dann: Falsche Grundschuldanforderung, im Augenblick bin ich noch kein Jota weiter als wie im Juli, keine Auszahlung, Renovierung erst einmal abgeblasen, Sonderangebote futsch!



Wer kennt die "Dobre Krowka"???

beantwortet von iwona13 am 8. Juli 2009 05:37
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MILCHKUH . Uns gibt es mehr ....

LG



Musikschneideprogramm zum download, kostenlos, legal, gesucht

beantwortet von Festus21 am 25. Juni 2009 08:19
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WavePad (Freeware) - http://wavepad.soft-ware.net/download.asp
Damit kann man Audiodateien schneiden, zusammensetzten und mit Effekten bearbeiten.



Trockenpflaumen, was denkst Du als Erstes ehe Du sie probierst?

beantwortet von Paintybear am 13. Juni 2009 22:41
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abgestimmt für: klebrig, zäh, nein Danke


Trockenpflaumen, was denkst Du als Erstes ehe Du sie probierst?

beantwortet von Raller am 13. Juni 2009 13:39
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