Hallo Adam, hat sich der Fall erledigt oder sind nochdie Forderungen offen? Ich kann in diesem Fall Ihnen legal helfen.
Bei Interesse einfach melden. mib-auftragsannahm@gmx.de
nach der Vorgehensweise des Käufers, wird der wahrscheinlich zuhause mit den Mahnbescheiden schon tapezieren können und mit Sicherheit wird er Dein Kart nicht in greifbarer Nähe haben, ist jetzt nicht so einfach wieder an dein Eigentum zu kommen.
Tja,
das mit dem zurückholen ist sooo einfach nicht. Natürlich ist das Fahrzeug dein Eigentum, das bedeutet aber nicht, dass Du sozusagen "Selbstjustiz" üben darfst - zB hast du so das Kart in seiner Garage steht in dieser nix verloren.
"Eigentlich" müsstet du einen Mahnbescheid beantragen, Gerichtsvollieher beauftragen und dieser holt das Kart dann für Dich.
"Uneigentlich" ist es hingegen sicherlich keine dumme Idee Dein Eigentum schnellstmöglich zu sichern, bevor der Schuldner abhaut, das Kart zu Schrott fährt oder Insolvenz anmeldet - wir wissen ja auch nicht ob du die wirtschaftlichen verhältnisse des Käufers vorher geprüft hast bzw wie diese sind.